Thordies Hanisch

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Biografie

Porträt

Geboren am 12. November 1979 in Gifhorn, verheiratet, ein Sohn. Abitur 2000 am Humboldt Gymnasium in Gifhorn. Studium an der Technischen Hochschule Hamburg-Harburg bzw. HCU Hamburg mit dem Studienschwerpunkt Stadt, Umwelt, Infrastruktur. 2009 Abschluss als Dipl.-Ing. Stadtplanung. Von 2011 bis 2014 freiberufliche Tätigkeit im Bereich Windparkplanung, seit 2014 bis zur Wahl in den Niedersächsischen Landtag 2017 Technische Angestellte im Bereich Raum- und Bauleitplanung.

Mitglied der SPD seit 2013.

Mitglied des Niedersächsischen Landtages seit der 18. Wahlperiode (seit 14. November 2017).

Steckbrief

  • Dipl.-Ingenieurin
  • Mitglied des Fraktionsvorstandes
  • Sprecherin für Umwelt, Energie und Klimaschutz
  • Sprecherin für Energiepolitik
  • Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Kommunale Mandate und Funktionen

  • Seit 2016 Mitglied des Rates der Gemeinde Uetze, stellv. Fraktionsvorsitzende. Seit 2016 Mitglied des Ortsrates Eltze.

Pressemitteilungen

Pressemitteilung Nr. 19/268
6. Mai 2024
Thordies Hanisch, umweltpolitische Sprecherin der niedersächsischen SPD-Fraktion: „Die heute erschienene Begründung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes ist nun als Arbeitsauftrag für die Landesregierung zu verstehen, um ein rechtssicheres Schnellabschussverfahren zu entwickeln. Das Oberverwaltungsgericht hat unter anderem ausgeführt, dass die Grundsätze des Schnellabschussverfahrens nicht generell gegen geltendes Naturschutzrecht verstoßen. Weiterhin entspricht es der Annahme, dass ein zurückkehrender Wolf mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der Riss-Verursacher gewesen ist. Erfreulich dabei ist, dass der Senat nicht der Ansicht des Verwaltungsgerichts folgt, es dürfe nur eine Abschussgenehmigung für die Tötung eines identifizierten Wolfes ausgesprochen werden. Damit besteht die reale Chance, ein Entnahme-Verfahren ohne DNA-Analyse weiter zu verfolgen.“ Karin Logemann, landwirtschaftspolitische Sprecherin: „Ich begrüße den Beschluss des Senats. Allerdings muss deutlich werden, dass Herdenmanagement und verbesserte Einzäunung nur begrenzt machbar sind. Die Erarbeitung einer Begründung muss zum Ziel haben, dass beispielsweise auch in Küstengebieten eine rechtssichere Anwendung des Schnellabschussverfahrens künftig möglich wird. Wenn ein solches Verfahren greifen soll, benötigen wir Geschwindigkeit in der Vorgehensweise durch ein regionaldifferenziertes Bestandsmanagement, für das wir uns seit Jahren vehement einsetzen. Durch die Herabstufung der Schutzbedürftigkeit des Wolfes kämen wir zu einer Normalität bei der Entnahme.“
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Hanisch und Logemann zum Beschluss des OVG hinsichtlich des niedersächsischen Schnellabschussverfahrens des Wolfes