Hanna Naber

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Hanna Naber

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Biografie

Porträt

Geboren am 21. Mai 1971 in Neuenhaus (Grafschaft Bentheim).

Von 1990 bis 1997 Studium der Pädagogik an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Vor der Wahl in den Niedersächsischen Landtag 2017 Geschäftsführerin bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bezirksverband Weser-Ems e.V. und Tochtergesellschaften.

Mitglied der SPD seit 1988. Mitglied im Vorstand des SPD-Unterbezirks Oldenburg-Stadt. Schatzmeisterin der SPD Niedersachsen.

Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. und 19. Wahlperiode (seit 14. November 2017). Seit 08. November 2022 Präsidentin des 19. Niedersächsischen Landtages.

Steckbrief

  • Diplom-Pädagogin und Sozialmanagement, M.A
  • Landtagspräsidentin
  • Vorsitzende des Ältestenrats
  • Vorsitzende des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs
  • Vorsitzende des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl und der Zustimmung nach Artikel 70 Abs. 2 der Verfassung

Kommunale Mandate und Funktionen

Keine Mandate und Funktionen

Pressemitteilungen

Pressemitteilung Nr. 18/1326
24. Februar 2022
Geschlossene Clubs, leere Theatersäle, abgesagte Konzerte – kaum eine Branche hat so stark unter der Corona-Pandemie gelitten, wie die Kulturszene. Zugleich wirft sie ein Schlaglicht auf die teils fragile soziale Absicherung der Künstlerinnen und Künstler. Diese besteht aber schon deutlich länger, weshalb sich die SPD bereits im Wahlprogramm 2017 für ein eigenes Kulturfördergesetz ausgesprochen hat. „Wir haben in Niedersachsen eine breite und vielfältige Kulturszene, auf die wir stolz sein können. Sie bringt Farbe in den Alltag und ist als gesellschaftliche Stimme unverzichtbar“, betont Hanna Naber, kulturpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion. „Um diese Aufgabe erfüllen zu können, braucht künstlerische Kreativität nicht zur Freiheit, sondern auch Autonomie und Sicherheit. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf schaffen wir ein solides Fundament für eine langfristige und nachhaltige Förderung unserer Kulturlandschaft in Niedersachsen.“ Darin wird die Kulturförderung erstmals als öffentliche Aufgabe festgeschrieben, um so den Stellenwert der Kulturförderung in haushaltsrechtlichen und politischen Beratungen zu stärken. „Uns war es dabei besonders wichtig, gute Arbeitsbedingungen sowie Inklusion in der Kulturbranche zu fördern. Wir wollen die niedersächsische Kultur nachhaltig aufstellen – wirtschaftlich, sozial und gesellschaftlich.“
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Naber: Kulturschaffende als gesellschaftliche Stimme unverzichtbar – Niedersächsisches Kulturgesetz eingebracht