Pressemitteilung Nr. 18/1326

Naber: Kulturschaffende als gesellschaftliche Stimme unverzichtbar – Niedersächsisches Kulturgesetz eingebracht

Pressemitteilung Nr. 18/1326

Geschlossene Clubs, leere Theatersäle, abgesagte Konzerte – kaum eine Branche hat so stark unter der Corona-Pandemie gelitten, wie die Kulturszene. Zugleich wirft sie ein Schlaglicht auf die teils fragile soziale Absicherung der Künstlerinnen und Künstler. Diese besteht aber schon deutlich länger, weshalb sich die SPD bereits im Wahlprogramm 2017 für ein eigenes Kulturfördergesetz ausgesprochen hat.

„Wir haben in Niedersachsen eine breite und vielfältige Kulturszene, auf die wir stolz sein können. Sie bringt Farbe in den Alltag und ist als gesellschaftliche Stimme unverzichtbar“, betont Hanna Naber, kulturpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion. „Um diese Aufgabe erfüllen zu können, braucht künstlerische Kreativität nicht zur Freiheit, sondern auch Autonomie und Sicherheit. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf schaffen wir ein solides Fundament für eine langfristige und nachhaltige Förderung unserer Kulturlandschaft in Niedersachsen.“

Darin wird die Kulturförderung erstmals als öffentliche Aufgabe festgeschrieben, um so den Stellenwert der Kulturförderung in haushaltsrechtlichen und politischen Beratungen zu stärken. „Uns war es dabei besonders wichtig, gute Arbeitsbedingungen sowie Inklusion in der Kulturbranche zu fördern. Wir wollen die niedersächsische Kultur nachhaltig aufstellen – wirtschaftlich, sozial und gesellschaftlich.“

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