Pressemitteilung Nr. 18/605

Zinke und Prange: Nachsteuerung bei Prostituiertenschutzgesetz erforderlich – Sicherheit und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern stärker in den Fokus nehmen

Pressemitteilung Nr. 18/605

In den Jahren 2001 und 2017 hat der Bundesgesetzgeber die Regeln für die Ausübung von Sexarbeit umfassend neu geregelt. Ziel dabei war die Entkriminalisierung der Prostitutionstätigkeit sowie eine Besserstellung von Prostituierten.

„Die SPD-Landtagsfraktion hat vergangene Woche zu einem hochkarätigen Expertenaustausch zum Prostituiertenschutzgesetz eingeladen. Gemeinsamer Tenor der Anhörung war, dass wir bei der Regulierung der Prostitution in Deutschland nachsteuern müssen. Die sexuellen Selbstbestimmungsrechte von Prostituierten müssen dabei genauso gestärkt werden wie die Kontrollmöglichkeiten des Staates“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sebastian Zinke. Neben Vertreterinnen und Vertretern aus der Europa-, Bundes- und Landespolitik haben Fachverbände, Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft, Verwaltung und von Sicherheitsbehörden an dem Expertenaustausch teilgenommen.

Ob es für eine bessere Regulierung eines Sexkaufverbotes nach dem Vorbild anderer europäischer Länder bedarf, ist dabei kontrovers geblieben. „Prostitution in Deutschland muss weiterhin regel- und kontrollierbar bleiben. Eine Verlagerung von Prostitution ins schlecht zu kontrollierende Darknet bringt uns nicht weiter, wenn wir verhindern wollen, dass Menschen in unserem Land wie Ware behandelt werden“, so Zinke weiter.

Ulf Prange, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, betont die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes. Polizei und Justiz müssten im Kampf gegen Zwangsprostitution gestärkt werden. Hier wurde aus dem Kreis der Experten unter anderem gefordert, die Vermögensabschöpfung zu stärken. Zudem wurde die Ausweitung von Betretungs- und Kontrollrechten für die Polizei genannt. „Wir müssen zu einer klaren gesellschaftlichen Positionierung gegen sexuelle Ausbeutung kommen“, ergänzt Prange. Angesichts des großen Anteils von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern mit Migrationshintergrund müsse es auch darum gehen, mehr muttersprachliche Beratungsangebote vorzuhalten und aufenthaltsrechtliche Fragen in den Blick zu nehmen, um so unter anderem Ausstiegshilfen für diesen Personenkreis zu wirkungsvoller auszugestalten.

Nach Zahlen der Niedersächsischen Landesregierung gibt es in Niedersachsen mindestens 3.000 Menschen, die mit Sexarbeit ihr Geld verdienen – die Dunkelziffer wird wesentlich höher eingeschätzt. Ein Großteil dieser Personen stamme aus dem Ausland, insbesondere aus Osteuropa, so Sebastian Zinke: „Wir wissen, dass unter den Sexarbeiterinnen und -arbeitern in Niedersachsen auch Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution sind. Hier müssen wir strenger hinschauen und entsprechenden Praktiken ein für alle Mal einen Riegel vorschieben.“

 

Gleichzeitig wird aus den Zahlen deutlich, dass die gesteckten Ziele nicht überall erreicht werden konnten. So waren zum Stichtag am 30. Juni 2018 deutschlandweit nur 76 Personen aus dem Prostitutionsgewerbe sozialversicherungsrechtlich gemeldet. „Der Prostituiertenschutz hat keine große Lobby. Die Anhörung hat eindrucksvoll gezeigt, dass wir noch stärker dafür Sorge tragen müssen, dass Prostituierte geschützt werden. Dahingehend wollen wir auch zukünftig Beratungsstellen und -angebote ausbauen sowie den Schutz von Frauen durch eine weitere Stärkung von Frauenhäusern in den Fokus nehmen“, erklären die SPD-Politiker Zinke und Prange abschließend.

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