Pressemitteilung Nr. 19/293

Tonne und Beck: Verlängerung der Amtszeit bei Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten auf acht Jahre sorgt für mehr Kontinuität

Pressemitteilung Nr. 19/293

Die Amtszeit von Hauptverwaltungsbeamten (HVB) in Niedersachsen wird als Maßnahme zur Attraktivitätssteigerung auf acht Jahre erhöht. Diese Änderung wird kurzfristig für die parlamentarische Beratung vorbereitet und eingebracht werden.

Zugleich wird eine rot-grüne Arbeitsgruppe eingesetzt, die eine umfassende Novellierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes erarbeitet; dies mit dem Ziel, auch das kommunale Mandat weiter zu stärken. Hierfür sollen auch Vorschläge aus der „Enquete-Kommission Ehrenamt“ mit Blick auf kommunal verfassungsrechtliche Aspekte abgewogen werden. Die Ergebnisse dieser Beratung sollen bis zum Frühjahr 2025 ins Parlament eingebracht werden.

SPD-Fraktionsvorsitzender Grant Hendrik Tonne sagt hierzu: „Die Verlängerung der Amtszeit trägt nicht nur zu einer erheblichen Attraktivitätssteigerung bei Bewerberinnen und Bewerbern um dieses wichtige Amt bei, sondern ermöglicht es den gewählten Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten auch, die Umsetzung der von ihnen angestoßenen Projekte und Vorhaben langfristiger zu begleiten und somit in ihren Kommunen zu mehr Kontinuität und Beständigkeit beizutragen. Dieser Schritt, den sich die kommunalen Spitzenverbänden ebenso seitens der Politik gewünscht hatten, bietet allen Beteiligten mit Blick auf die im Jahr 2026 anstehenden Kommunalwahlen Planungssicherheit.“

Nicht zuletzt verständigen sich die Fraktionen der SPD und der Grünen darauf, in Reaktion auf die zunehmende Verrohung im politischen Diskurs, sich auch intensiv des Themas Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger anzunehmen.

Jan-Philipp Beck, Sprecher für Kommunalpolitik, ergänzt: „Ich freue mich über die Einigung innerhalb der rot-grünen Regierungskoalition, die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten auf acht Jahre zu erhöhen. Gerade bei der Stärkung der Kommunen, auch vor dem Hintergrund der Angriffe auf Politikerinnen und Politiker, Ehrenamtliche und Rettungskräfte, ist es essentiell, die Amtsträgerinnen und Amtsträger nicht alleine zu lassen, um die kommunale Eben weiter zu stärken. Ein erstes Ergebnis ist hier nun die Verlängerung der Amtszeit bei Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten auf acht Jahre.“