Pressemitteilung Nr. 18/400

Siebels und Logemann: Unsägliche Praxis der massenhaften Kükentötung muss ein Ende haben – Verbindlicher Ausstieg noch in diesem Jahr

Pressemitteilung Nr. 18/400

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag entschieden, dass die verbreitete Praxis der massenhaften Tötung von männlichen Küken im Rahmen der Legehennenaufzucht gegen das Tierschutzrecht verstößt. Gleichzeitig räumte das Gericht eine Übergangsfrist ein, sodass das Töten der männlichen Küken vorerst weiterhin erlaubt bleibt.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Wiard Siebels, erklärt dazu: Es ist begrüßenswert, dass das Bundesverwaltungsgericht in dieser Frage Klarheit geschaffen hat und die Praxis der Kükentötung mittelfristig bundesweit beendet wird. Die technischen Möglichkeiten zur Geschlechtserkennung im Ei sind allerdings längst da, sie sind serienreif und bereits partiell im Einsatz. Wir fordern für Niedersachsen deshalb einen verbindlichen Ausstieg aus der Kükentötung noch in diesem Jahr. Die massenhafte Kükentötung ist ein unsägliches Symptom für Fehlentwicklungen in der modernen Lebensmittelwirtschaft und für uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nicht länger hinnehmbar.“

Die agrarpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Karin Logemann, betont, dass auch die Landwirtinnen und Landwirte mitgenommen werden und Unterstützung bei der Umsetzung erhalten müssten: „Aus diesem Grund regen wir die möglichst rasche Einsetzung eines runden Tisches mit Vertreterinnen aus Wissenschaft, Landwirtschaft, Politik und Handel an, um den Prozess zum Ausstieg aus der massenhaften Kükentötung zu koordinieren und zu begleiten.“