Pressemitteilung Nr. 19/269

Schüßler und Prange: Verkauf von Lachgas im Sinne des Jugendschutzes regulieren

Pressemitteilung Nr. 19/269

Lachgas wird im medizinischen Bereich zur Linderung von Schmerzen und Angstzuständen verwendet – und ist als Partydroge auf dem Vormarsch. Verkauft wird das Lachgas leicht zugänglich beispielsweise in Kiosken oder Snackautomaten. Wie ein aktueller Fall in Gifhorn zeigt, befinden sich die Automaten auch in unmittelbarer Nähe von Schulen, Kindergärten und Jugendtreffs. Lachgas oder Distickstoffmonoxid, ein farb- und geruchloses Gas, ist in Deutschland frei und ohne Altersbeschränkung erhältlich – das lockt vor allem junge Menschen an.

Claudia Schüßler, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion: „Die leicht zugängliche Verfügbarkeit von Lachgas stellt eine ernste Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit junger Menschen dar, insbesondere wenn es mit anderen Drogen konsumiert wird. Besonders verwerflich ist, wenn das Design der Verpackungen so gestaltet ist, dass es gezielt Jugendliche ansprechen soll. Es ist alarmierend und unverständlich, dass solche Substanzen so leicht zugänglich sind und direkt vor den Toren von Schulen und Jugendzentren verkauft werden.“

Der Betreiber der Automaten muss lediglich eine Gewerbeanmeldung im Bürgerbüro vornehmen, das Ordnungsamt ist für die Kontrolle der Beschriftung der Automaten zuständig. Das Veterinäramt des Landkreises überprüft den Inhalt. Es ist keine weitere Genehmigung erforderlich, da die Automaten auf privatem Grund stehen. Die Städte generieren keine Einnahmen aus den Automaten und haben nach eigener Aussage keine gesetzliche Handhabe, den Verkauf einzuschränken.

Da Lachgas nicht nur klima-, sondern auch massiv gesundheitsschädlich, ist der freie Verkauf in Ländern wie Großbritannien und den Niederlanden daher bereits verboten oder zumindest eingeschränkt.

Ulf Prange, SPD-Fraktion: „Wir werden uns dafür einsetzen, dass auch bei uns der Verkauf von Lachgas strengeren Regularien unterliegt. Im Sinne des Jugendschutzes muss der Bund hier klare Vorschriften, wie zum Beispiel auch beim Verkauf von Alkohol oder Tabak, einführen. Es kann nicht sein, dass eine Droge ohne Altersbeschränkung frei verkauft werden darf.“