Pressemitteilung Nr. 19/518 Schüßler und Emken: Bestehende Benachteiligungen von Frauen dürfen nicht länger hingenommen werden Pressemitteilung Nr. 19/518 17. Juni 2025 Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt den (heutigen) Entschluss der niedersächsischen Landesregierung zur Novellierung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) und weist auf den bestehenden Handlungsbedarf und die strukturellen Herausforderungen hin, die mit dem neuen Gesetz gezielt adressiert werden müssen. „Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist ein zentrales Verfassungsgebot, dem wir als SPD verpflichtet sind. Trotz vieler Fortschritte sehen wir auch heute noch eine deutliche strukturelle Benachteiligung von Frauen, auch im öffentlichen Dienst“, erklärt Claudia Schüßler, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion. Auswertungen der vergangenen Personalstandstatistiken zeigen: Frauen sind zwar insgesamt in der öffentlichen Verwaltung in Niedersachsen stärker vertreten als Männer, doch mit zunehmender Hierarchiestufe sinkt ihr Anteil deutlich. Besonders Führungspositionen sind nach wie vor überwiegend männlich besetzt. „Ein hoher Frauenanteil in unteren und mittleren Entgeltgruppen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Frauen in Spitzenpositionen weiterhin unterrepräsentiert sind. Das zeigt ein strukturelles Ungleichgewicht, das wir nicht länger hinnehmen können“, so Schüßler weiter. „Die gläserne Decke ist auch im öffentlichen Dienst noch Realität.“ Viele der in der Novelle diskutierten Maßnahmen stellen keineswegs neue bürokratische Hürden dar, sondern sind bereits seit Jahren geltendes Recht. Gleichzeitig enthält die Novelle weitere, spürbare Verbesserungen. Nicht umfasst vom Geltungsbereich des NGG sind die Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft und der freien Berufe sowie wirtschaftlich selbstständig geführte Einrichtungen der Kommunen. Dennoch soll auch dort Gleichstellung aktiv vorangetrieben werden. „Gerade weil diese Bereiche nicht unter das NGG fallen, ist es umso wichtiger, dass sie sich freiwillig und mit Nachdruck dem Ziel der Gleichstellung verpflichten. Die Novelle setzt hier ein klares Signal, dass Gleichstellung gesamtgesellschaftlich gedacht werden muss“, betont Karin Emken, gleichstellungspolitische Sprecherin. „Diese Institutionen sollen künftig eigene, geeignete Maßnahmen entwickeln, um struktureller Benachteiligung von Frauen entgegenzuwirken.“ Mit Blick auf die Besetzungsverfahren bekräftigt die SPD-Fraktion, dass das Prinzip der Bestenauslese weiterhin gilt. Die vorgesehene vorrangige Berücksichtigung von Frauen bei gleicher Qualifikation ist kein neues Privileg, sondern seit Jahren geltendes Recht und Ausdruck von Chancengleichheit. „Das neue Gesetz schafft keine neuen Hürden, sondern bessere Rahmenbedingungen – gerade auch mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Förderung qualifizierter Frauen. Neu sind auch Regelungen zum Schutz vor sexueller Belästigung. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag gegen Diskriminierung und Herabwürdigung am Arbeitsplatz“, so Emken. „Wenn wir Gleichstellung ernst nehmen, müssen wir die tatsächliche Lage betrachten – und die zeigt, dass es noch viel zu tun gibt.“ Die SPD-Fraktion wird die weiteren Beratungen im parlamentarischen Verfahren konstruktiv begleiten. Dabei sollen sowohl berechtigte Anliegen berücksichtigt als auch der klare Auftrag zur Durchsetzung von Gleichberechtigung mit Nachdruck verfolgt werden. „Gleichstellung ist kein Nice-to-have, sondern ein demokratischer Auftrag. Mit dieser Gesetzesnovelle schaffen wir zukunftsfähige und chancengerechte Strukturen – für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst“, betont Schüßler. Pressemitteilung von: Karin Emken Claudia Schüßler