Pressemitteilung Nr. 19/257

Retzlaff und Grosch: Ausgleichsabgabe besser zur Inklusion schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsmarkt einsetzen

Pressemitteilung Nr. 19/257

Die Inklusion schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsmarkt stellt eine menschenrechtlich gebotene Verpflichtung dar. Zudem ist berufliche Teilhabe ein wichtiger Teilbereich zur Realisierung von Inklusion in der gesamten Gesellschaft. Zugleich besteht ein hoher Bedarf an gut ausgebildeten Arbeits- und Fachkräften.

Julia Retzlaff, arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion: „Wir können und wollen auf die Kompetenzen von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt nicht verzichten. Leider sind sie trotz ihres oftmals guten Ausbildungs- und Qualifikationsstandes sowie bestehender gesetzlicher Regelungen und Förderprogramme immer noch höher von Arbeitslosigkeit betroffen, als Menschen ohne Behinderungen. Die Inklusion schwer behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt ist und bleibt eine zentrale soziale und arbeitsmarktpolitische Herausforderung.“

Dies spiegelt sich auch im kontinuierlichen Anstieg der Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe wider, die Arbeitgebende zahlen müssen, wenn sie die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen nicht erfüllen. Die Mittel fließen in ein Sondervermögen, werden vom Integrationsamt verwaltet und dürfen ausschließlich zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verwendet werden.

Damit stellt die Ausgleichsabgabe ein wichtiges Instrument dar, um die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Arbeitgebende sollen motiviert werden, (mehr) Menschen mit Behinderung in ihren Betrieben zu beschäftigen.

„Unser Ziel in Niedersachsen ist es, die Wirksamkeit bestehender Instrumente zu erhöhen und neue Förderansätze zu entwickeln, um Menschen mit Behinderungen noch effektiver unterstützen zu können. Dafür ist auch die Aufstockung personeller Ressourcen im Integrationsamt dringend nötig“, so Constantin Grosch, inklusionspolitischer Sprecher.

Durch eine Initiative auf Ebene des Bundesrates soll zudem die Anpassung der bundesgesetzlichen Regelungen zur Verwendung der Ausgleichsabgabe erreicht werden. Im Mittelpunkt steht dabei eine flexiblere Ausgestaltung der Gesetzesgrundlage, unter anderem, damit zukünftig ein kleiner Teil der Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe für Personal- und Sachkosten in den Integrationsämtern eingesetzt werden kann.