Pressemitteilung Nr. 18/1315 Osigus und Prange: Verharmlosung des Holocaust insbesondere durch Tragen von gelbem „Ungeimpft“-Stern konsequent unterbinden Pressemitteilung Nr. 18/1315 8. Februar 2022 In den vergangenen Wochen kam es in einigen niedersächsischen Städten vermehrt zu – größtenteils unangemeldeten – Protesten gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Immer wieder fallen dabei Personen auf, die einen sechseckigen, gelben Stern mit der Aufschrift „Ungeimpft“ auf der Jacke tragen. „Wer mit Symbolen oder Formulierungen die heutigen Maßnahmen mit der NS-Schreckensherrschaft gleichsetzt, hat jedes Maß verloren. Wer in unserer Demokratie Begriffe wie ‚Impf-Diktatur‘ skandiert und auf einen stilisierten Davidstern zurückgreift, sollte seinen Holzweg von alleine erkennen“, verurteilt Wiebke Osigus, Sprecherin für Verfassungsschutz der SPD-Landtagsfraktion. „Alle Ordnungsbehörden, von der Polizei bis zum Ordnungsamt, haben unsere vollste Unterstützung, bei solchen Verharmlosungen sofort einzugreifen. Solche Grenzüberschreitungen sind eine Ohrfeige für die Holocaust-Überlebenden. Aber auch für alle, die sich aktiv in die Erinnerungsarbeit einbringen. Ihnen gilt unser ausdrücklicher Dank.“ Die Verfassungsschutz-Expertin ist hierzu im engen Austausch mit dem Innenministerium, um einen klarstellenden Erlass auf den Weg zu bringen: „Mit Boris Pistorius haben wir einen starken Innenminister an unserer Seite, dessen Haus den Versammlungs- und Polizeibehörden erneut klare Hinweise geben wird, wie sie konsequent und niedrigschwellig gegen Personen vorgehen, die mit dem Davidstern am Revers den Holocaust relativieren. Es braucht Klarheit und Handlungssicherheit bei allen Ordnungskräften, wie sie konsequent gegen diese widerwärtigen Statements vorgehen können.“ Auch Ulf Prange, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, plädiert für ein konsequentes Vorgehen aller Institutionen des Rechtsstaats: „Angesichts unserer historischen Verantwortung darf in unserem Land kein Platz für Antisemitismus und Holocaust-relativierende Aussagen sein. Es ist wichtig, dass von den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen in jedem Fall der Anfangsverdacht der Volksverhetzung angenommen und entsprechend ermittelt wird. Die Einschätzung der Justizministerin und der Generalstaatsanwälte, dass diese Verhaltensweisen als Volksverhetzung verfolgt werden können, ist daher folgerichtig. Die Straftaten müssen aus unserer Sicht zeitnah ermittelt, verhandelt und sanktioniert werden.“ Pressemitteilung von: Wiebke Osigus Ulf Prange