Pressemitteilung Nr. 19/543

Lesemann und Siebels: Staatsgerichtshof bestätigt Haushalt – CDU scheitert in Bückeburg

Pressemitteilung Nr. 19/543

Der Staatsgerichtshof in Bückeburg hat am (heutigen) Donnerstag eine Normenkontrollklage der CDU abgelehnt. Die Richter befanden damit die Aufstellung des zweiten Nachtragshaushalts im Jahr 2023 sowie das Haushaltsbegleitgesetz für rechtens. Die Oppositionsfraktion hatte kritisiert, im Parlamentsverfahren nicht genug Zeit zur Beratung gehabt zu haben. Mit dem Nachtrag hatte die Landesregierung unter anderem die Kommunen entlastet, die Polizei gefördert, Sprachkitas unterstützt und Landesliegenschaften saniert.

„Das Urteil ist ein Sieg auf ganzer Linie. Jetzt haben wir die höchstrichterliche Bestätigung unserer Position: Die Haushaltsaufstellung 2023 – übrigens unter Beteiligung der CDU – war tadellos und gab den Abgeordneten genug Zeit, sich mit dem Haushalt zu befassen. Die nachträglich geäußerte Kritik der CDU war entsprechend konstruiert“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Silke Lesemann, nach der Urteilsverkündung.

„Weil sie inhaltlich zu wenig zu meckern hatten, hat uns die CDU ein zu schnelles Arbeiten vorgeworfen. Diese durchsichtige Taktik hat in Bückeburg nicht verfangen. Nun können wir uns endlich wieder den aktuell wichtigen Themen des Landes zuwenden“, ergänzte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Wiard Siebels.