Pressemitteilung Nr. 19/268

Hanisch und Logemann zum Beschluss des OVG hinsichtlich des niedersächsischen Schnellabschussverfahrens des Wolfes

Pressemitteilung Nr. 19/268

Thordies Hanisch, umweltpolitische Sprecherin der niedersächsischen SPD-Fraktion: „Die heute erschienene Begründung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes ist nun als Arbeitsauftrag für die Landesregierung zu verstehen, um ein rechtssicheres Schnellabschussverfahren zu entwickeln. Das Oberverwaltungsgericht hat unter anderem ausgeführt, dass die Grundsätze des Schnellabschussverfahrens nicht generell gegen geltendes Naturschutzrecht verstoßen. Weiterhin entspricht es der Annahme, dass ein zurückkehrender Wolf mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der Riss-Verursacher gewesen ist.

Erfreulich dabei ist, dass der Senat nicht der Ansicht des Verwaltungsgerichts folgt, es dürfe nur eine Abschussgenehmigung für die Tötung eines identifizierten Wolfes ausgesprochen werden. Damit besteht die reale Chance, ein Entnahme-Verfahren ohne DNA-Analyse weiter zu verfolgen.“

Karin Logemann, landwirtschaftspolitische Sprecherin: „Ich begrüße den Beschluss des Senats. Allerdings muss deutlich werden, dass Herdenmanagement und verbesserte Einzäunung nur begrenzt machbar sind.

Die Erarbeitung einer Begründung muss zum Ziel haben, dass beispielsweise auch in Küstengebieten eine rechtssichere Anwendung des Schnellabschussverfahrens künftig möglich wird. Wenn ein solches Verfahren greifen soll, benötigen wir Geschwindigkeit in der Vorgehensweise durch ein regionaldifferenziertes Bestandsmanagement, für das wir uns seit Jahren vehement einsetzen. Durch die Herabstufung der Schutzbedürftigkeit des Wolfes kämen wir zu einer Normalität bei der Entnahme.“