Pressemitteilung Nr. 19/182

Domeier und Logemann: Tierschutz bei Transporten konsequent umsetzen

Pressemitteilung Nr. 19/182

Bei Tiertransporten und dem Export von lebenden Tieren wurden in den letzten Jahren immer wieder tierschutzwidrige Zustände vermutet, zuletzt unter anderem bei Transporten nach Ägypten, Jordanien oder Marokko. In diesen und anderen Ländern findet die Schlachtung grundsätzlich ohne Betäubung statt. „Betäubungslose Schlachtung bedeuten für die Tiere erhebliche und langwierige Schmerzen, die leicht vermeidbar wären“, erklärt Jörn Domeier, tierschutzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Unser Tierschutz endet weder an nationalen noch an europäischen Grenzen. Der Schutz beim Transport reicht bis in die Bestimmungsorte, beispielsweise nach Kasachstan, Marokko oder in den Libanon. Seit vielen Jahren drängen wir als SPD-Landtagsfraktion darauf, rechtssichere Regelungen einzuführen, die diesen Tierschutz gewährleisten“, so Domeier.

Das Landwirtschaftsministerium veröffentlichte nun zwei Erlasse, die den Transport in bestimmte Länder einschränken. Konkret sind davon Transporte nach Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan betroffen. „Es freut mich sehr, dass diese Regelungen nun nach einem Jahr Amtszeit erarbeitet wurden“, so Domeier.

Besonders wichtig sei, dass die getroffenen Erlasse rechtssicher sind, so Karin Logemann, agrarpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion: „Unsere Landwirtinnen und Landwirte benötigen Rechtssicherheit. Nur so können sie ihre Planungen entsprechend anpassen. Außerdem gilt es, noch offene Fragen zu klären. Die Liste der vom Transport ausgeschlossenen Länder muss überprüft und angepasst werden, sollten sich weitere Befürchtungen, wie bei der Türkei, über die Durchführung von Schlachtungen ohne Betäubung ergeben.“

Pressemitteilung von: