Wiard Siebels Parlamentarischer Geschäftsführer Wiard Siebels Kontakt Landtag SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Hannah-Arendt-Platz 1 30159 Hannover E-Mail: wiard.siebels@lt.niedersachsen.de WahlkreisbüroPostfach 17 0126587 AurichTelefon: (0 49 41) 33 87E-Mail: buero@wiard-siebels.de Wiard Siebels Parlamentarischer Geschäftsführer Aurich 86 Zusätzliche Betreuung der Wahlkreise: Cloppenburg 67 Biografie Porträt Zusätzliche Betreuung des Wahlkreises 67 (Cloppenburg). Geboren am 16. März 1978 in Aurich. Von 1998 bis 2001 Ausbildung zum Bank- und Sparkassenkaufmann bei der Kreissparkasse Aurich. Tätigkeit als Angestellter der Sparkasse Aurich-Norden. Anschließend Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt an der Universität Osnabrück. Mitglied der SPD seit 1993. Mitglied im Vorstand des SPD-Unterbezirks Aurich seit 1995. Vorsitzender des SPD Stadtverbandes Aurich von 2004 bis 2014. Landesvorsitzender der Jusos von 2006 bis 2008. Mitglied im Landesparteirat seit 2008. Seit April 2010 stellvertretender Vorsitzender des SPD Bezirks Weser-Ems. Mitglied des Niedersächsischen Landtages seit der 16. Wahlperiode (seit 26. Februar 2008). Seit dem 24. Oktober 2017 Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion. Steckbrief Bank- und Sparkassenkaufmann Parlamentarischer Geschäftsführer Mitglied des Ältestenrats Mitglied im Wahlprüfungsausschuss Mitglied im Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs Mitglied im Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl und der Zustimmung nach Artikel 70 Abs. 2 der Verfassung Kommunale Mandate und Funktionen Seit 1999 Ratsherr der Stadt Aurich, stellv. Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion, stellv. Vorsitzender des Finanzausschusses, Mitglied des Wirtschaftsausschusses, stellv. Mitglied des Verwaltungsausschusses Mitglied des Kreistages des Landkreises Aurich (seit November 2011) Mitglied im Beirat der Kreisvolkshochschule Aurich. Reden 21. Mai 2025 Abschließende Beratung Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung 10. Dezember 2024 Besprechung 25. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss - „Praxis der AT-Vergütung in der Niedersächsischen Staatskanzlei und den Ministerien“ 15. Mai 2024 Abschließende Beratung Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages 17. April 2024 Abschließende Beratung Einsetzung eines 25. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - „Gehaltsaffäre in der Niedersächsischen Staatskanzlei unter Ministerpräsident Weil“ ALLE EINTRÄGE Pressemitteilungen Pressemitteilung Nr. 19/495 14. Mai 2025 SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag wollen die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes weiterentwickeln: Alle drei Fraktionen sprachen sich in ihren jeweiligen Sitzungen für die Einführung eines Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) aus. Ähnliche Gremien haben der Bundestag und andere Landtage bereits seit längerem eingerichtet. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll nun Ende dieser Woche in die Ausschussberatung gehen. Statement des Parlamentarischen Geschäftsführers Wiard Siebels und des Sprechers für Verfassungsschutz Sebastian Zinke zur Einführung eines Parlamentarischen Kontrollgremiums Pressemitteilung Nr. 19/488 2. Mai 2025 Die SPD-Landtagsfraktion Niedersachsen begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die AfD als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Diese Einstufung bestätigt, was Demokratinnen und Demokraten seit Langem mit größter Sorge beobachten: Die AfD ist eine ernsthafte Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Sie kämpft gegen Menschenwürde, unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie. Siebels und Zinke: Demokratie verteidigen – klare Kante gegen Verfassungsfeinde Pressemitteilung Nr. 19/485 30. April 2025 Störendes und beleidigendes Verhalten von Landtagsmitgliedern soll künftig mit einem Ordnungsgeld sanktioniert werden. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes wurde am (heutigen) Mittwoch mit Zustimmung im Rechtsausschuss des Landtags besprochen. Folgt der Landtag dem Antrag, der von SPD, CDU und Grünen unterstützt wird, kann die Sitzungsleitung 1.000 Euro für besonders ungebührliches Verhalten verhängen. Andere Landtage und der Bundestag haben bereits ähnliche Regelungen. Dazu sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Wiard Siebels: „Im Parlament darf es ruhig mal höher hergehen. Doch es geht im Hohen Haus Niedersachsens darum, miteinander zu reden, Argumente auszutauschen und gerne auch leidenschaftlich um die beste Lösung zu ringen. Beleidigungen, Hass und Hetze und unwürdige Showeinlagen bewirken das Gegenteil: Sie würdigen nicht nur politische Mitbewerber herab, sie unterminieren auch die Würde der politischen Institution Landtag und versuchen, der Demokratie auf der Nase herumzutanzen und sie lächerlich zu machen. Nach dem Vorbild anderer Bundesländer und dem Deutschen Bundestag wollen wir dem durch eine klare Regelung Einhalt gebieten um die Demokratie zu schützen.“ Siebels: Ordnungsgeld gegen Hass und Hetze im Parlament Pressemitteilung Nr. 19/483 29. April 2025 Die niedersächsische CDU-Fraktion hat eine Normenkontrollklage beim Staatsgerichtshof in Bückeburg eingereicht, welche das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2023 und das Haushaltsbegleitgesetz betrifft. Heute fand die mündliche Verhandlung statt. Dazu sagen die Parlamentarischen Geschäftsführer Wiard Siebels, SPD, und Volker Bajus, Grüne: „Die Klage der CDU ist unberechtigt und konstruiert. Auch der zweite Nachtragshaushalt 2023 hat alle Anforderungen an ein rechtmäßiges parlamentarisches Verfahren erfüllt. Es gab ausreichend Beratungszeit für alle Abgeordneten, auch für die eingebrachten Änderungsanträge. Die heutige mündliche Verhandlung hat aus unserer Sicht nach wie vor keine neuen Argumente hervorgebracht, weshalb ein Haushaltsgesetz, das nach allen Vorschriften der Geschäftsordnung des Landtages zustande gekommen ist, nicht verfassungskonform sein sollte. Vielmehr bleibt es bei unserem Eindruck, dass die CDU sich in formale Debatten geflüchtet hat, weil sie dem Haushaltsantrag inhaltlich nichts entgegenzusetzen hatte.“ Hinweis: Der Landtag hatte im Nachtragshaushalt 2023 u.a. zusätzliche Mittel für die Kommunen, die Erhöhung der Polizeizulage und die Schulgeldfreiheit für weitere Gesundheitsberufe beschlossen. SPD und Grüne sehen sich durch Verhandlung in Bückeburg bestätigt – Haushaltsverfahren im Landtag sind rechtmäßig ALLE EINTRÄGE
10. Dezember 2024 Besprechung 25. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss - „Praxis der AT-Vergütung in der Niedersächsischen Staatskanzlei und den Ministerien“
17. April 2024 Abschließende Beratung Einsetzung eines 25. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - „Gehaltsaffäre in der Niedersächsischen Staatskanzlei unter Ministerpräsident Weil“
Pressemitteilung Nr. 19/495 14. Mai 2025 SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag wollen die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes weiterentwickeln: Alle drei Fraktionen sprachen sich in ihren jeweiligen Sitzungen für die Einführung eines Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) aus. Ähnliche Gremien haben der Bundestag und andere Landtage bereits seit längerem eingerichtet. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll nun Ende dieser Woche in die Ausschussberatung gehen. Statement des Parlamentarischen Geschäftsführers Wiard Siebels und des Sprechers für Verfassungsschutz Sebastian Zinke zur Einführung eines Parlamentarischen Kontrollgremiums
Pressemitteilung Nr. 19/488 2. Mai 2025 Die SPD-Landtagsfraktion Niedersachsen begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die AfD als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Diese Einstufung bestätigt, was Demokratinnen und Demokraten seit Langem mit größter Sorge beobachten: Die AfD ist eine ernsthafte Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Sie kämpft gegen Menschenwürde, unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie. Siebels und Zinke: Demokratie verteidigen – klare Kante gegen Verfassungsfeinde
Pressemitteilung Nr. 19/485 30. April 2025 Störendes und beleidigendes Verhalten von Landtagsmitgliedern soll künftig mit einem Ordnungsgeld sanktioniert werden. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes wurde am (heutigen) Mittwoch mit Zustimmung im Rechtsausschuss des Landtags besprochen. Folgt der Landtag dem Antrag, der von SPD, CDU und Grünen unterstützt wird, kann die Sitzungsleitung 1.000 Euro für besonders ungebührliches Verhalten verhängen. Andere Landtage und der Bundestag haben bereits ähnliche Regelungen. Dazu sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Wiard Siebels: „Im Parlament darf es ruhig mal höher hergehen. Doch es geht im Hohen Haus Niedersachsens darum, miteinander zu reden, Argumente auszutauschen und gerne auch leidenschaftlich um die beste Lösung zu ringen. Beleidigungen, Hass und Hetze und unwürdige Showeinlagen bewirken das Gegenteil: Sie würdigen nicht nur politische Mitbewerber herab, sie unterminieren auch die Würde der politischen Institution Landtag und versuchen, der Demokratie auf der Nase herumzutanzen und sie lächerlich zu machen. Nach dem Vorbild anderer Bundesländer und dem Deutschen Bundestag wollen wir dem durch eine klare Regelung Einhalt gebieten um die Demokratie zu schützen.“ Siebels: Ordnungsgeld gegen Hass und Hetze im Parlament
Pressemitteilung Nr. 19/483 29. April 2025 Die niedersächsische CDU-Fraktion hat eine Normenkontrollklage beim Staatsgerichtshof in Bückeburg eingereicht, welche das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2023 und das Haushaltsbegleitgesetz betrifft. Heute fand die mündliche Verhandlung statt. Dazu sagen die Parlamentarischen Geschäftsführer Wiard Siebels, SPD, und Volker Bajus, Grüne: „Die Klage der CDU ist unberechtigt und konstruiert. Auch der zweite Nachtragshaushalt 2023 hat alle Anforderungen an ein rechtmäßiges parlamentarisches Verfahren erfüllt. Es gab ausreichend Beratungszeit für alle Abgeordneten, auch für die eingebrachten Änderungsanträge. Die heutige mündliche Verhandlung hat aus unserer Sicht nach wie vor keine neuen Argumente hervorgebracht, weshalb ein Haushaltsgesetz, das nach allen Vorschriften der Geschäftsordnung des Landtages zustande gekommen ist, nicht verfassungskonform sein sollte. Vielmehr bleibt es bei unserem Eindruck, dass die CDU sich in formale Debatten geflüchtet hat, weil sie dem Haushaltsantrag inhaltlich nichts entgegenzusetzen hatte.“ Hinweis: Der Landtag hatte im Nachtragshaushalt 2023 u.a. zusätzliche Mittel für die Kommunen, die Erhöhung der Polizeizulage und die Schulgeldfreiheit für weitere Gesundheitsberufe beschlossen. SPD und Grüne sehen sich durch Verhandlung in Bückeburg bestätigt – Haushaltsverfahren im Landtag sind rechtmäßig