Ulf Prange

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Ulf Prange

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Oldenburg-Mitte/Süd 62
Zusätzliche Betreuung der Wahlkreise: Meppen 81

Biografie

Porträt

Zusätzliche Betreuung des Wahlkreises 81 (Meppen).

Geboren am 25. Juli 1975 in Oldenburg (Oldenburg), ledig.

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück, der Université Paris-Val de Marne sowie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Zugelassen als Rechtsanwalt seit 2003, Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2008.

Mitglied der SPD seit 1999. Von 2003 bis März 2019 Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Stadtmitte-Süd/Osternburg, seit März 2019 stellv. Vorsitzender, Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Oldenburg Stadt von Juli 2014 bis April 2018. Vorsitzender der Ratsfraktion seit 2018

Mitglied des Niedersächsischen Landtages seit der 17. Wahlperiode (seit 19. Februar 2013).

Steckbrief

  • Rechtsanwalt
  • Mitglied des Fraktionsvorstandes
  • Mitglied des Ältestenrats
  • Sprecher für Kulturpolitik
  • Sprecher für Rechts- und Verfassungsfragen
  • Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur
  • Mitglied im Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs
  • Mitglied der Datenschutzkommission

Kommunale Mandate und Funktionen

  • Seit 2006 Ratsherr der Stadt Oldenburg (mit Unterbrechung von April 2013 bis November 2016).
  • Vorsitzender der SPD-Fraktion der Stadt Oldenburg seit Januar 2018.
  • Mitglied im Aufsichtsrat der GSG Oldenburg, Bau- und Wohngesellschaft mbH

Pressemitteilungen

Pressemitteilung Nr. 19/674
11. Februar 2026
Das Justizministerium hat am (heutigen) Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtags über zwischenzeitliche Probleme in der IT unterrichtet. Dazu sagt der justizpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Ulf Prange: „Es ist gut, dass unsere Justizministerin Kathrin Wahlmann die Digitalisierung unserer Justiz endlich entschlossen vorantreibt. Sie hat dafür gesorgt, dass erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen in die Digitalisierung der Justiz gesteckt werden. Die technischen Störungen Anfang des Jahres sind ärgerlich, stehen jedoch nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einführung der E-Akte. Angesichts des Wintereinbruchs haben deutlich mehr Mitarbeitende als üblich im Homeoffice gearbeitet, wodurch die Zugänge zeitweise überlastet waren. Inzwischen sind zusätzliche Kapazitäten geschaffen und weitere Zugänge eingerichtet worden, sodass hier Abhilfe geschaffen werden konnte. Zudem sind Eingänge unter anderem aufgrund eines Softwarefehlers sowie im Zuge einer Systemumstellung innerhalb der Justiz verspätet weitergeleitet worden. In der Ausschusssitzung wurde deutlich, dass der ZIB (Zentraler IT-Betrieb) und das Ministerium konsequent und transparent an der Beseitigung der Störungen gearbeitet haben. Gleichzeitig wurde Vorsorge getroffen, damit sich vergleichbare Probleme künftig nicht wiederholen. Wichtig ist: Anders als teilweise behauptet, sind keine Dokumente oder Schriftsätze verloren gegangen. Dass sich die CDU nun auf dieses Thema stürzt, ist bemerkenswert – denn hätte die CDU-Amtsvorgängerin von Kathrin Wahlmann bei der Einführung der E-Akte mehr Tempo gemacht, stünde die niedersächsische Justiz heute bereits deutlich weiter.“
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Statement von Ulf Prange zur Unterrichtung des Justizministeriums Landtags über zwischenzeitliche Probleme in der IT
Pressemitteilung Nr. 19/670
30. Januar 2026
Niedersachsen will sexuell motivierte Voyeur-Aufnahmen in der Öffentlichkeit verbieten. Einen Bundesrats-Antrag, der unter anderem heimliche Nacktfotos in Saunen, Umkleiden oder Spas unter Strafe stellt, bringt Justizministerin Kathrin Wahlmann am (heutigen) Freitag in den Bundesrat ein. Unterstützt wird der Vorschlag unter anderem von Nordrhein-Westfalen. Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag, Karin Emken, unterstützt die Initiative: „Heimliche Nacktaufnahmen in Saunen, Duschen oder Umkleidekabinen sind moralisch und sittlich höchst verwerflich. Doch solche Voyeuraufnahmen sind derzeit (noch) nicht strafbar. Unsere Aufgabe ist es, alle Menschen – insbesondere Frauen und Mädchen – vor dem Missbrauch durch solche heimlichen oder gegen den Willen aufgenommene Intimaufnahmen zu schützen. Diese sind schwere Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild. Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass unsere Justizministerin sich dieses wichtigen Themas sofort angenommen hat“, sagte Emken. Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Ulf Prange, sieht den Gesetzgeber gefordert: „Kathrin Wahlmann schließt hier eine eklatante Lücke in unserem Strafrecht. Zwar ist es heute schon verboten, heimlich gefertigte Handyaufnahmen zu verbreiten. Das Filmen oder Fotografieren fremder nackter Menschen selbst ist hingegen bislang nicht strafbar. Sexuell motivierten Bildaufnahmen muss ein Riegel vorgeschoben werden. Es ist gut, dass sich unsere Justizministerin mit dieser Initiative dafür einsetzt, das deutsche Recht ins 21. Jahrhundert zu bringen und Sauna-Spanner zu stoppen“, schloss Prange.
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Emken und Prange: Sauna-Spanner stoppen