Julius Schneider Julius Schneider Kontakt Landtag SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Hannah-Arendt-Platz 1 30159 Hannover WahlkreisbüroGoethestraße 1631224 PeineTelefon: (0 51 71) 5 06 83 22E-Mail: info@julius-schneider.email Julius Schneider Peine 4 Biografie Porträt Geboren am 21. September 1992 in Hannover, wohnhaft in Peine. Mitglied des Niedersächsischen Landtags der 19. Wahlperiode (seit 08. November 2022). Steckbrief Büroleiter Sprecher für Kommunalpolitik Mitglied im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen Mitglied im Ausschuss für Inneres und Sport Kommunale Mandate und Funktionen Angabe folgt. Arbeitskreise Recht und Verfassung Inneres und Sport Reden 24. Juni 2026 Erste Beratung Entwurf eines Gesetzes zum Rückbau kommunaler Bürokratie und zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Kommunen (Kommunales Bürokratierückbaugesetz) 23. Juni 2026 Erste Beratung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des amtlichen Vermessungswesens Niedersachsen Drs. 19/9623 28. April 2026 Abschließende Beratung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes 29. Januar 2026 Erste Beratung Demokratie und Grundordnung schützen – Antifa und Klimaterrorismus wirkungsvoll bekämpfen! ALLE EINTRÄGE Pressemitteilungen Pressemitteilung Nr. 19/823 20. August 2026 Mit dem Niedersächsischen Kommunalinfrastrukturfördergesetz bringt das Land rund 4,7 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes auf den Weg zu den niedersächsischen Kommunen. Innenministerin Daniela Behrens hat den Gesetzentwurf am (heutigen) Donnerstag im Ausschuss für Inneres und Sport vorgestellt. Das Gesetz legt für die Kommunen feste Budgets fest und soll dafür sorgen, dass das Geld mit möglichst wenig Bürokratie vor Ort ankommt. „Unsere Kommunen wissen selbst am besten, wo sie investieren müssen. Deshalb geben wir ihnen mit diesem Gesetz nicht nur Planungssicherheit, sondern auch viel Freiheit bei der Frage, wofür sie das Geld einsetzen“, erklärt Julius Schneider, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Wir wollen, dass aus den Bundesmitteln möglichst schnell konkrete Projekte vor Ort werden – und nicht neue Aktenberge.“ Das Gesetz setzt deshalb auf feste Budgets statt auf einen Wettbewerb um einzelne Fördertöpfe. Der Verteilungsschlüssel berücksichtigt Einwohnerzahlen und die Schlüsselzuweisungen der vergangenen Jahre; auf Gemeindeebene kommt ein fester Sockelbetrag hinzu. Zugleich können die Kommunen die Mittel breit für ihre Infrastruktur einsetzen und selbst entscheiden, welche Investitionen vor Ort am dringendsten sind. Einen eigenen finanziellen Anteil müssen sie nicht aufbringen. Auch das Verfahren bleibt bewusst schlank. Die Kommunen beantragen die Mittel digital, und das Land beschränkt seine Prüfungen abgeschlossener Projekte grundsätzlich auf Stichproben. „Wir vertrauen den Kommunen und wollen ihnen das Investieren erleichtern“, so Schneider. „Damit stärken wir ihre Handlungsfähigkeit und sorgen dafür, dass die Bundesmilliarden dort wirken können, wo die Menschen sie im Alltag brauchen.“ Schneider: 4,7 Euro Bundesmilliarden für starke Kommunen Pressemitteilung Nr. 19/724 28. April 2026 Die SPD-Landtagsfraktion bringt am (heutigen) Dienstag gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen eine Reform des niedersächsischen Kommunalwahlrechts auf den Weg. Im Mittelpunkt steht der Schutz der Demokratie und die Stärkung der Wahlorganisation vor Ort. Künftig unterstützen klarere Regeln die Wahlausschüsse bei ihrer Arbeit. Sie erhalten mehr Zeit und bessere Informationsgrundlagen, um fundiert zu entscheiden – insbesondere bei der Prüfung von Kandidierenden für kommunale Spitzenämter. Schneider: Kommunalwahlrecht modernisiert – mehr Transparenz, mehr Beteiligung, mehr Sicherheit Pressemitteilung Nr. 19/673 10. Februar 2026 Die regierungstragenden Fraktionen im Niedersächsischen Landtag wollen das Mindestalter für die Kandidatur bei Kommunalwahlen von 18 auf 16 Jahre senken. Ziel ist es, jungen Menschen früher den Zugang zu kommunalpolitischer Verantwortung zu ermöglichen und ihre demokratische Beteiligung zu stärken. Der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion; Julius Schneider; erklärt dazu: „Wer mit 16 wählen darf, soll auch die Möglichkeit bekommen, selbst für ein kommunales Mandat zu kandidieren. Damit machen wir Kommunalpolitik offener und stärken die Beteiligung junger Menschen.“ Die neue Altersgrenze wird noch nicht für die anstehende Kommunalwahl gelten, sondern greift erst bei künftigen Wahlen. Damit bleibt ausreichend Zeit für Information und Vorbereitung. „Im Wahlrecht braucht es Verlässlichkeit und klare Regeln“, so Schneider weiter. „Deshalb bleibt es bei der kommenden Kommunalwahl bei den bisherigen Altersgrenzen. Die Änderung ist bewusst auf zukünftige Wahlen ausgerichtet.“ Die Absenkung des passiven Wahlalters ist Teil eines umfassenderen Vorhabens zur Weiterentwicklung des Kommunalrechts in Niedersachsen. Damit sollen demokratische Verfahren modernisiert und mehr Menschen für ein Engagement vor Ort gewonnen werden. „Gerade in den Kommunen wird Demokratie konkret erlebt“, betont Schneider. „Wenn wir junge Menschen ernsthaft beteiligen wollen, müssen wir ihnen auch den Zugang zu politischer Verantwortung ermöglichen.“ Schneider: Künftig mehr Mitbestimmung für junge Menschen in den Kommunen Pressemitteilung Nr. 19/660 27. Januar 2026 Mit einem am (heutigen) Dienstag eingebrachten, umfassenden Gesetzespaket stärkt der Landtag die kommunale Demokratie in Niedersachsen. Der kommunalpolitische Sprecher Julius Schneider begrüßt die Reform als wichtigen Schritt für mehr Beteiligung, Gerechtigkeit und Attraktivität des Ehrenamts. „Wir öffnen die Kommunalpolitik für mehr Menschen – besonders für junge Leute und für alle, die Familie, Pflege und Engagement miteinander vereinbaren müssen“, sagt Julius Schneider. Schneider: Mehr Mitbestimmung, mehr Fairness, mehr Zukunft – Kommunalrecht wird modernisiert ALLE EINTRÄGE
24. Juni 2026 Erste Beratung Entwurf eines Gesetzes zum Rückbau kommunaler Bürokratie und zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Kommunen (Kommunales Bürokratierückbaugesetz)
23. Juni 2026 Erste Beratung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des amtlichen Vermessungswesens Niedersachsen
Drs. 19/9623 28. April 2026 Abschließende Beratung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
29. Januar 2026 Erste Beratung Demokratie und Grundordnung schützen – Antifa und Klimaterrorismus wirkungsvoll bekämpfen!
Pressemitteilung Nr. 19/823 20. August 2026 Mit dem Niedersächsischen Kommunalinfrastrukturfördergesetz bringt das Land rund 4,7 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes auf den Weg zu den niedersächsischen Kommunen. Innenministerin Daniela Behrens hat den Gesetzentwurf am (heutigen) Donnerstag im Ausschuss für Inneres und Sport vorgestellt. Das Gesetz legt für die Kommunen feste Budgets fest und soll dafür sorgen, dass das Geld mit möglichst wenig Bürokratie vor Ort ankommt. „Unsere Kommunen wissen selbst am besten, wo sie investieren müssen. Deshalb geben wir ihnen mit diesem Gesetz nicht nur Planungssicherheit, sondern auch viel Freiheit bei der Frage, wofür sie das Geld einsetzen“, erklärt Julius Schneider, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Wir wollen, dass aus den Bundesmitteln möglichst schnell konkrete Projekte vor Ort werden – und nicht neue Aktenberge.“ Das Gesetz setzt deshalb auf feste Budgets statt auf einen Wettbewerb um einzelne Fördertöpfe. Der Verteilungsschlüssel berücksichtigt Einwohnerzahlen und die Schlüsselzuweisungen der vergangenen Jahre; auf Gemeindeebene kommt ein fester Sockelbetrag hinzu. Zugleich können die Kommunen die Mittel breit für ihre Infrastruktur einsetzen und selbst entscheiden, welche Investitionen vor Ort am dringendsten sind. Einen eigenen finanziellen Anteil müssen sie nicht aufbringen. Auch das Verfahren bleibt bewusst schlank. Die Kommunen beantragen die Mittel digital, und das Land beschränkt seine Prüfungen abgeschlossener Projekte grundsätzlich auf Stichproben. „Wir vertrauen den Kommunen und wollen ihnen das Investieren erleichtern“, so Schneider. „Damit stärken wir ihre Handlungsfähigkeit und sorgen dafür, dass die Bundesmilliarden dort wirken können, wo die Menschen sie im Alltag brauchen.“ Schneider: 4,7 Euro Bundesmilliarden für starke Kommunen
Pressemitteilung Nr. 19/724 28. April 2026 Die SPD-Landtagsfraktion bringt am (heutigen) Dienstag gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen eine Reform des niedersächsischen Kommunalwahlrechts auf den Weg. Im Mittelpunkt steht der Schutz der Demokratie und die Stärkung der Wahlorganisation vor Ort. Künftig unterstützen klarere Regeln die Wahlausschüsse bei ihrer Arbeit. Sie erhalten mehr Zeit und bessere Informationsgrundlagen, um fundiert zu entscheiden – insbesondere bei der Prüfung von Kandidierenden für kommunale Spitzenämter. Schneider: Kommunalwahlrecht modernisiert – mehr Transparenz, mehr Beteiligung, mehr Sicherheit
Pressemitteilung Nr. 19/673 10. Februar 2026 Die regierungstragenden Fraktionen im Niedersächsischen Landtag wollen das Mindestalter für die Kandidatur bei Kommunalwahlen von 18 auf 16 Jahre senken. Ziel ist es, jungen Menschen früher den Zugang zu kommunalpolitischer Verantwortung zu ermöglichen und ihre demokratische Beteiligung zu stärken. Der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion; Julius Schneider; erklärt dazu: „Wer mit 16 wählen darf, soll auch die Möglichkeit bekommen, selbst für ein kommunales Mandat zu kandidieren. Damit machen wir Kommunalpolitik offener und stärken die Beteiligung junger Menschen.“ Die neue Altersgrenze wird noch nicht für die anstehende Kommunalwahl gelten, sondern greift erst bei künftigen Wahlen. Damit bleibt ausreichend Zeit für Information und Vorbereitung. „Im Wahlrecht braucht es Verlässlichkeit und klare Regeln“, so Schneider weiter. „Deshalb bleibt es bei der kommenden Kommunalwahl bei den bisherigen Altersgrenzen. Die Änderung ist bewusst auf zukünftige Wahlen ausgerichtet.“ Die Absenkung des passiven Wahlalters ist Teil eines umfassenderen Vorhabens zur Weiterentwicklung des Kommunalrechts in Niedersachsen. Damit sollen demokratische Verfahren modernisiert und mehr Menschen für ein Engagement vor Ort gewonnen werden. „Gerade in den Kommunen wird Demokratie konkret erlebt“, betont Schneider. „Wenn wir junge Menschen ernsthaft beteiligen wollen, müssen wir ihnen auch den Zugang zu politischer Verantwortung ermöglichen.“ Schneider: Künftig mehr Mitbestimmung für junge Menschen in den Kommunen
Pressemitteilung Nr. 19/660 27. Januar 2026 Mit einem am (heutigen) Dienstag eingebrachten, umfassenden Gesetzespaket stärkt der Landtag die kommunale Demokratie in Niedersachsen. Der kommunalpolitische Sprecher Julius Schneider begrüßt die Reform als wichtigen Schritt für mehr Beteiligung, Gerechtigkeit und Attraktivität des Ehrenamts. „Wir öffnen die Kommunalpolitik für mehr Menschen – besonders für junge Leute und für alle, die Familie, Pflege und Engagement miteinander vereinbaren müssen“, sagt Julius Schneider. Schneider: Mehr Mitbestimmung, mehr Fairness, mehr Zukunft – Kommunalrecht wird modernisiert