Julius Schneider

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Julius Schneider

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Peine 4

Biografie

Porträt

Geboren am 21. September 1992 in Hannover, wohnhaft in Peine.

Mitglied des Niedersächsischen Landtags der 19. Wahlperiode (seit 08. November 2022).

Steckbrief

  • Büroleiter
  • Sprecher für Kommunalpolitik
  • Mitglied im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen
  • Mitglied im Ausschuss für Inneres und Sport

Kommunale Mandate und Funktionen

Angabe folgt.

Pressemitteilungen

Pressemitteilung Nr. 19/823
20. August 2026
Mit dem Niedersächsischen Kommunalinfrastrukturfördergesetz bringt das Land rund 4,7 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes auf den Weg zu den niedersächsischen Kommunen. Innenministerin Daniela Behrens hat den Gesetzentwurf am (heutigen) Donnerstag im Ausschuss für Inneres und Sport vorgestellt. Das Gesetz legt für die Kommunen feste Budgets fest und soll dafür sorgen, dass das Geld mit möglichst wenig Bürokratie vor Ort ankommt. „Unsere Kommunen wissen selbst am besten, wo sie investieren müssen. Deshalb geben wir ihnen mit diesem Gesetz nicht nur Planungssicherheit, sondern auch viel Freiheit bei der Frage, wofür sie das Geld einsetzen“, erklärt Julius Schneider, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Wir wollen, dass aus den Bundesmitteln möglichst schnell konkrete Projekte vor Ort werden – und nicht neue Aktenberge.“ Das Gesetz setzt deshalb auf feste Budgets statt auf einen Wettbewerb um einzelne Fördertöpfe. Der Verteilungsschlüssel berücksichtigt Einwohnerzahlen und die Schlüsselzuweisungen der vergangenen Jahre; auf Gemeindeebene kommt ein fester Sockelbetrag hinzu. Zugleich können die Kommunen die Mittel breit für ihre Infrastruktur einsetzen und selbst entscheiden, welche Investitionen vor Ort am dringendsten sind. Einen eigenen finanziellen Anteil müssen sie nicht aufbringen. Auch das Verfahren bleibt bewusst schlank. Die Kommunen beantragen die Mittel digital, und das Land beschränkt seine Prüfungen abgeschlossener Projekte grundsätzlich auf Stichproben. „Wir vertrauen den Kommunen und wollen ihnen das Investieren erleichtern“, so Schneider. „Damit stärken wir ihre Handlungsfähigkeit und sorgen dafür, dass die Bundesmilliarden dort wirken können, wo die Menschen sie im Alltag brauchen.“
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Schneider: 4,7 Euro Bundesmilliarden für starke Kommunen
Pressemitteilung Nr. 19/673
10. Februar 2026
Die regierungstragenden Fraktionen im Niedersächsischen Landtag wollen das Mindestalter für die Kandidatur bei Kommunalwahlen von 18 auf 16 Jahre senken. Ziel ist es, jungen Menschen früher den Zugang zu kommunalpolitischer Verantwortung zu ermöglichen und ihre demokratische Beteiligung zu stärken. Der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion; Julius Schneider; erklärt dazu: „Wer mit 16 wählen darf, soll auch die Möglichkeit bekommen, selbst für ein kommunales Mandat zu kandidieren. Damit machen wir Kommunalpolitik offener und stärken die Beteiligung junger Menschen.“ Die neue Altersgrenze wird noch nicht für die anstehende Kommunalwahl gelten, sondern greift erst bei künftigen Wahlen. Damit bleibt ausreichend Zeit für Information und Vorbereitung. „Im Wahlrecht braucht es Verlässlichkeit und klare Regeln“, so Schneider weiter. „Deshalb bleibt es bei der kommenden Kommunalwahl bei den bisherigen Altersgrenzen. Die Änderung ist bewusst auf zukünftige Wahlen ausgerichtet.“ Die Absenkung des passiven Wahlalters ist Teil eines umfassenderen Vorhabens zur Weiterentwicklung des Kommunalrechts in Niedersachsen. Damit sollen demokratische Verfahren modernisiert und mehr Menschen für ein Engagement vor Ort gewonnen werden. „Gerade in den Kommunen wird Demokratie konkret erlebt“, betont Schneider. „Wenn wir junge Menschen ernsthaft beteiligen wollen, müssen wir ihnen auch den Zugang zu politischer Verantwortung ermöglichen.“
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Schneider: Künftig mehr Mitbestimmung für junge Menschen in den Kommunen