Julius Schneider Julius Schneider Kontakt Landtag SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Hannah-Arendt-Platz 1 30159 Hannover WahlkreisbüroGoethestraße 1631224 PeineTelefon: (0 51 71) 5 06 83 22E-Mail: info@julius-schneider.email Julius Schneider Peine 4 Biografie Porträt Geboren am 21. September 1992 in Hannover, wohnhaft in Peine. Mitglied des Niedersächsischen Landtags der 19. Wahlperiode (seit 08. November 2022). Steckbrief Büroleiter Sprecher für Kommunalpolitik Mitglied im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen Mitglied im Ausschuss für Inneres und Sport Kommunale Mandate und Funktionen Angabe folgt. Arbeitskreise Recht und Verfassung Inneres und Sport Reden Drs. 19/9622 09. September 2026 Abschließende Beratung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes 24. Juni 2026 Erste Beratung Entwurf eines Gesetzes zum Rückbau kommunaler Bürokratie und zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Kommunen (Kommunales Bürokratierückbaugesetz) 23. Juni 2026 Erste Beratung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des amtlichen Vermessungswesens Niedersachsen Drs. 19/9623 28. April 2026 Abschließende Beratung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ALLE EINTRÄGE Pressemitteilungen Pressemitteilung Nr. 19/851 11. September 2026 Die Angestellten und Beamten der öffentlichen Verwaltung sind eine tragende Säule unserer Demokratie. SPD und Grüne im niedersächsischen Landtag wollen ihre Arbeit daher besser schützen – auch vor Angriffen auf die Behördenstruktur. Einen entsprechenden Antrag haben die regierungstragenden Fraktionen am Freitag in den Landtag eingebracht. „Die Menschen in Niedersachsen müssen darauf vertrauen können, dass der Staat nach Recht und Gesetz handelt – unabhängig davon, wer gerade regiert. Wir wollen sichern, dass unsere Verwaltung unparteiisch, rechtsstaatlich und fest an Menschenwürde und Grundrechte gebunden handelt“, sagt der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Julius Schneider. Schneider: Verwaltung vor Einschüchterung und Einflussnahme schützen Pressemitteilung Nr. 19/844 9. September 2026 „Wir öffnen die Kommunalpolitik für mehr Menschen und stärken damit unsere Demokratie vor Ort. Dass künftig bereits 16-Jährige für kommunale Mandate kandidieren und Jugendbeteiligung aktiv einfordern können, gibt jungen Menschen eine echte Stimme und größere Verantwortung. Engagement darf jedoch kein Luxus sein. Deshalb sorgen wir dafür, dass auch Kosten für Kinderbetreuung und Pflege übernommen werden können und politische Verantwortung besser mit Familie und Beruf vereinbar wird. Mit mehr Geschlechtergerechtigkeit, einem stärkeren Schutz der Gleichstellungsbeauftragten und besseren Regeln für das Nachrücken machen wir die Kommunalpolitik moderner, gerechter und offener. So stärken wir das Ehrenamt und machen unsere Demokratie vor Ort fit für die Zukunft.“ Statement von Julius Schneider zur Modernisierung des Kommunalrechts und Stärkung des Ehrenamts Pressemitteilung Nr. 19/830 27. August 2026 Wer sich für das Gemeinwohl engagiert, kann mit einem einfachen Eintrag erneut auf unkomplizierte Unterstützung durch das Land Niedersachsen setzen: Am 1. September startet die Mikroförderung des Ministeriums für Inneres und Sport in eine zweite Runde. Darauf weist der ehrenamtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Julius Schneider, hin. „Ob Sportverein oder Dorfgemeinschaft, Kultur- oder Nachbarschaftsinitiative oder Jugendprojekt – ehrenamtlich Engagierte können sich mit ihrem Projekt wieder für eine Förderung zwischen 100 und 2500 Euro bewerben“, sagte der Abgeordnete. Schneider: Kleine Förderung für Engagierte kommt groß raus – jetzt bewerben! Pressemitteilung Nr. 19/823 20. August 2026 Mit dem Niedersächsischen Kommunalinfrastrukturfördergesetz bringt das Land rund 4,7 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes auf den Weg zu den niedersächsischen Kommunen. Innenministerin Daniela Behrens hat den Gesetzentwurf am (heutigen) Donnerstag im Ausschuss für Inneres und Sport vorgestellt. Das Gesetz legt für die Kommunen feste Budgets fest und soll dafür sorgen, dass das Geld mit möglichst wenig Bürokratie vor Ort ankommt. „Unsere Kommunen wissen selbst am besten, wo sie investieren müssen. Deshalb geben wir ihnen mit diesem Gesetz nicht nur Planungssicherheit, sondern auch viel Freiheit bei der Frage, wofür sie das Geld einsetzen“, erklärt Julius Schneider, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Wir wollen, dass aus den Bundesmitteln möglichst schnell konkrete Projekte vor Ort werden – und nicht neue Aktenberge.“ Das Gesetz setzt deshalb auf feste Budgets statt auf einen Wettbewerb um einzelne Fördertöpfe. Der Verteilungsschlüssel berücksichtigt Einwohnerzahlen und die Schlüsselzuweisungen der vergangenen Jahre; auf Gemeindeebene kommt ein fester Sockelbetrag hinzu. Zugleich können die Kommunen die Mittel breit für ihre Infrastruktur einsetzen und selbst entscheiden, welche Investitionen vor Ort am dringendsten sind. Einen eigenen finanziellen Anteil müssen sie nicht aufbringen. Auch das Verfahren bleibt bewusst schlank. Die Kommunen beantragen die Mittel digital, und das Land beschränkt seine Prüfungen abgeschlossener Projekte grundsätzlich auf Stichproben. „Wir vertrauen den Kommunen und wollen ihnen das Investieren erleichtern“, so Schneider. „Damit stärken wir ihre Handlungsfähigkeit und sorgen dafür, dass die Bundesmilliarden dort wirken können, wo die Menschen sie im Alltag brauchen.“ Schneider: 4,7 Euro Bundesmilliarden für starke Kommunen ALLE EINTRÄGE
Drs. 19/9622 09. September 2026 Abschließende Beratung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes
24. Juni 2026 Erste Beratung Entwurf eines Gesetzes zum Rückbau kommunaler Bürokratie und zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Kommunen (Kommunales Bürokratierückbaugesetz)
23. Juni 2026 Erste Beratung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des amtlichen Vermessungswesens Niedersachsen
Drs. 19/9623 28. April 2026 Abschließende Beratung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
Pressemitteilung Nr. 19/851 11. September 2026 Die Angestellten und Beamten der öffentlichen Verwaltung sind eine tragende Säule unserer Demokratie. SPD und Grüne im niedersächsischen Landtag wollen ihre Arbeit daher besser schützen – auch vor Angriffen auf die Behördenstruktur. Einen entsprechenden Antrag haben die regierungstragenden Fraktionen am Freitag in den Landtag eingebracht. „Die Menschen in Niedersachsen müssen darauf vertrauen können, dass der Staat nach Recht und Gesetz handelt – unabhängig davon, wer gerade regiert. Wir wollen sichern, dass unsere Verwaltung unparteiisch, rechtsstaatlich und fest an Menschenwürde und Grundrechte gebunden handelt“, sagt der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Julius Schneider. Schneider: Verwaltung vor Einschüchterung und Einflussnahme schützen
Pressemitteilung Nr. 19/844 9. September 2026 „Wir öffnen die Kommunalpolitik für mehr Menschen und stärken damit unsere Demokratie vor Ort. Dass künftig bereits 16-Jährige für kommunale Mandate kandidieren und Jugendbeteiligung aktiv einfordern können, gibt jungen Menschen eine echte Stimme und größere Verantwortung. Engagement darf jedoch kein Luxus sein. Deshalb sorgen wir dafür, dass auch Kosten für Kinderbetreuung und Pflege übernommen werden können und politische Verantwortung besser mit Familie und Beruf vereinbar wird. Mit mehr Geschlechtergerechtigkeit, einem stärkeren Schutz der Gleichstellungsbeauftragten und besseren Regeln für das Nachrücken machen wir die Kommunalpolitik moderner, gerechter und offener. So stärken wir das Ehrenamt und machen unsere Demokratie vor Ort fit für die Zukunft.“ Statement von Julius Schneider zur Modernisierung des Kommunalrechts und Stärkung des Ehrenamts
Pressemitteilung Nr. 19/830 27. August 2026 Wer sich für das Gemeinwohl engagiert, kann mit einem einfachen Eintrag erneut auf unkomplizierte Unterstützung durch das Land Niedersachsen setzen: Am 1. September startet die Mikroförderung des Ministeriums für Inneres und Sport in eine zweite Runde. Darauf weist der ehrenamtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Julius Schneider, hin. „Ob Sportverein oder Dorfgemeinschaft, Kultur- oder Nachbarschaftsinitiative oder Jugendprojekt – ehrenamtlich Engagierte können sich mit ihrem Projekt wieder für eine Förderung zwischen 100 und 2500 Euro bewerben“, sagte der Abgeordnete. Schneider: Kleine Förderung für Engagierte kommt groß raus – jetzt bewerben!
Pressemitteilung Nr. 19/823 20. August 2026 Mit dem Niedersächsischen Kommunalinfrastrukturfördergesetz bringt das Land rund 4,7 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes auf den Weg zu den niedersächsischen Kommunen. Innenministerin Daniela Behrens hat den Gesetzentwurf am (heutigen) Donnerstag im Ausschuss für Inneres und Sport vorgestellt. Das Gesetz legt für die Kommunen feste Budgets fest und soll dafür sorgen, dass das Geld mit möglichst wenig Bürokratie vor Ort ankommt. „Unsere Kommunen wissen selbst am besten, wo sie investieren müssen. Deshalb geben wir ihnen mit diesem Gesetz nicht nur Planungssicherheit, sondern auch viel Freiheit bei der Frage, wofür sie das Geld einsetzen“, erklärt Julius Schneider, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Wir wollen, dass aus den Bundesmitteln möglichst schnell konkrete Projekte vor Ort werden – und nicht neue Aktenberge.“ Das Gesetz setzt deshalb auf feste Budgets statt auf einen Wettbewerb um einzelne Fördertöpfe. Der Verteilungsschlüssel berücksichtigt Einwohnerzahlen und die Schlüsselzuweisungen der vergangenen Jahre; auf Gemeindeebene kommt ein fester Sockelbetrag hinzu. Zugleich können die Kommunen die Mittel breit für ihre Infrastruktur einsetzen und selbst entscheiden, welche Investitionen vor Ort am dringendsten sind. Einen eigenen finanziellen Anteil müssen sie nicht aufbringen. Auch das Verfahren bleibt bewusst schlank. Die Kommunen beantragen die Mittel digital, und das Land beschränkt seine Prüfungen abgeschlossener Projekte grundsätzlich auf Stichproben. „Wir vertrauen den Kommunen und wollen ihnen das Investieren erleichtern“, so Schneider. „Damit stärken wir ihre Handlungsfähigkeit und sorgen dafür, dass die Bundesmilliarden dort wirken können, wo die Menschen sie im Alltag brauchen.“ Schneider: 4,7 Euro Bundesmilliarden für starke Kommunen