PRESSEMITTEILUNGEN PRESSEMITTEILUNGEN Im Pressebereich informieren wir über Nachrichten und Ereignisse aus dem Parlament sowie über die Arbeit der SPD-Landtagsfraktion. Hier gibt es regelmäßig neue Meldungen aus den Ausschüssen und dem Plenum sowie zu Veranstaltungen. SUCHENNach Abgeordneten filternMatthias ArendsBrian BaatzschJan-Philipp BeckDaniela BehrensNico BloemMarcus BosseChristoph BratmannMarkus BrinkmannJörn DomeierOliver EbkenKarin EmkenMarten GädeImmacolata GlosemeyerConstantin GroschThore GüldnerThordies HanischFrank HenningAntonia HillbergGerd HujahnRüdiger KauroffStefan KleinRené KopkaAndrea KötterDeniz KurkuCorinna LangeKirsikka LansmannDr. Silke LesemannDr. Dörte LiebetruthOlaf LiesKarin LogemannOliver LottkeKarola MargrafBjörn MeyerPhilipp MeynHanna NaberWiebke OsigusSebastian PennoStefan PolitzeGuido PottUlf PrangeAndrea PrellJan Henner PutzierJulia RetzlaffAlexander SaadeJulius SchneiderJan SchröderDoris Schröder-KöpfClaudia SchüßlerAnnette SchützeWiard SiebelsSabine TippeltGrant Hendrik TonneUli WatermannStephan WeilChristoph WillekeTim-Julian WookSebastian ZinkeNach Jahr filtern20262025202420232022202120202019201820172016 Schneider: Verwaltung vor Einschüchterung und Einflussnahme schützen Pressemitteilung Nr. 19/851 11. September 2026 Die Angestellten und Beamten der öffentlichen Verwaltung sind eine tragende Säule unserer Demokratie. SPD und Grüne im niedersächsischen Landtag wollen ihre Arbeit daher besser schützen – auch vor Angriffen auf die Behördenstruktur. Einen entsprechenden Antrag haben die regierungstragenden Fraktionen am Freitag in den Landtag eingebracht. „Die Menschen in Niedersachsen müssen darauf vertrauen können, dass der Staat nach Recht und Gesetz handelt – unabhängig davon, wer gerade regiert. Wir wollen sichern, dass unsere Verwaltung unparteiisch, rechtsstaatlich und fest an Menschenwürde und Grundrechte gebunden handelt“, sagt der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Julius Schneider. Statement von Julius Schneider zur Modernisierung des Kommunalrechts und Stärkung des Ehrenamts Pressemitteilung Nr. 19/844 9. September 2026 „Wir öffnen die Kommunalpolitik für mehr Menschen und stärken damit unsere Demokratie vor Ort. Dass künftig bereits 16-Jährige für kommunale Mandate kandidieren und Jugendbeteiligung aktiv einfordern können, gibt jungen Menschen eine echte Stimme und größere Verantwortung. Engagement darf jedoch kein Luxus sein. Deshalb sorgen wir dafür, dass auch Kosten für Kinderbetreuung und Pflege übernommen werden können und politische Verantwortung besser mit Familie und Beruf vereinbar wird. Mit mehr Geschlechtergerechtigkeit, einem stärkeren Schutz der Gleichstellungsbeauftragten und besseren Regeln für das Nachrücken machen wir die Kommunalpolitik moderner, gerechter und offener. So stärken wir das Ehrenamt und machen unsere Demokratie vor Ort fit für die Zukunft.“ Schneider: Kleine Förderung für Engagierte kommt groß raus – jetzt bewerben! Pressemitteilung Nr. 19/830 27. August 2026 Wer sich für das Gemeinwohl engagiert, kann mit einem einfachen Eintrag erneut auf unkomplizierte Unterstützung durch das Land Niedersachsen setzen: Am 1. September startet die Mikroförderung des Ministeriums für Inneres und Sport in eine zweite Runde. Darauf weist der ehrenamtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Julius Schneider, hin. „Ob Sportverein oder Dorfgemeinschaft, Kultur- oder Nachbarschaftsinitiative oder Jugendprojekt – ehrenamtlich Engagierte können sich mit ihrem Projekt wieder für eine Förderung zwischen 100 und 2500 Euro bewerben“, sagte der Abgeordnete. Schneider: 4,7 Euro Bundesmilliarden für starke Kommunen Pressemitteilung Nr. 19/823 20. August 2026 Mit dem Niedersächsischen Kommunalinfrastrukturfördergesetz bringt das Land rund 4,7 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes auf den Weg zu den niedersächsischen Kommunen. Innenministerin Daniela Behrens hat den Gesetzentwurf am (heutigen) Donnerstag im Ausschuss für Inneres und Sport vorgestellt. Das Gesetz legt für die Kommunen feste Budgets fest und soll dafür sorgen, dass das Geld mit möglichst wenig Bürokratie vor Ort ankommt. „Unsere Kommunen wissen selbst am besten, wo sie investieren müssen. Deshalb geben wir ihnen mit diesem Gesetz nicht nur Planungssicherheit, sondern auch viel Freiheit bei der Frage, wofür sie das Geld einsetzen“, erklärt Julius Schneider, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Wir wollen, dass aus den Bundesmitteln möglichst schnell konkrete Projekte vor Ort werden – und nicht neue Aktenberge.“ Das Gesetz setzt deshalb auf feste Budgets statt auf einen Wettbewerb um einzelne Fördertöpfe. Der Verteilungsschlüssel berücksichtigt Einwohnerzahlen und die Schlüsselzuweisungen der vergangenen Jahre; auf Gemeindeebene kommt ein fester Sockelbetrag hinzu. Zugleich können die Kommunen die Mittel breit für ihre Infrastruktur einsetzen und selbst entscheiden, welche Investitionen vor Ort am dringendsten sind. Einen eigenen finanziellen Anteil müssen sie nicht aufbringen. Auch das Verfahren bleibt bewusst schlank. Die Kommunen beantragen die Mittel digital, und das Land beschränkt seine Prüfungen abgeschlossener Projekte grundsätzlich auf Stichproben. „Wir vertrauen den Kommunen und wollen ihnen das Investieren erleichtern“, so Schneider. „Damit stärken wir ihre Handlungsfähigkeit und sorgen dafür, dass die Bundesmilliarden dort wirken können, wo die Menschen sie im Alltag brauchen.“ Schneider: Kommunalwahlrecht modernisiert – mehr Transparenz, mehr Beteiligung, mehr Sicherheit Pressemitteilung Nr. 19/724 28. April 2026 Die SPD-Landtagsfraktion bringt am (heutigen) Dienstag gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen eine Reform des niedersächsischen Kommunalwahlrechts auf den Weg. Im Mittelpunkt steht der Schutz der Demokratie und die Stärkung der Wahlorganisation vor Ort. Künftig unterstützen klarere Regeln die Wahlausschüsse bei ihrer Arbeit. Sie erhalten mehr Zeit und bessere Informationsgrundlagen, um fundiert zu entscheiden – insbesondere bei der Prüfung von Kandidierenden für kommunale Spitzenämter. Schneider: Künftig mehr Mitbestimmung für junge Menschen in den Kommunen Pressemitteilung Nr. 19/673 10. Februar 2026 Die regierungstragenden Fraktionen im Niedersächsischen Landtag wollen das Mindestalter für die Kandidatur bei Kommunalwahlen von 18 auf 16 Jahre senken. Ziel ist es, jungen Menschen früher den Zugang zu kommunalpolitischer Verantwortung zu ermöglichen und ihre demokratische Beteiligung zu stärken. Der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion; Julius Schneider; erklärt dazu: „Wer mit 16 wählen darf, soll auch die Möglichkeit bekommen, selbst für ein kommunales Mandat zu kandidieren. Damit machen wir Kommunalpolitik offener und stärken die Beteiligung junger Menschen.“ Die neue Altersgrenze wird noch nicht für die anstehende Kommunalwahl gelten, sondern greift erst bei künftigen Wahlen. Damit bleibt ausreichend Zeit für Information und Vorbereitung. „Im Wahlrecht braucht es Verlässlichkeit und klare Regeln“, so Schneider weiter. „Deshalb bleibt es bei der kommenden Kommunalwahl bei den bisherigen Altersgrenzen. Die Änderung ist bewusst auf zukünftige Wahlen ausgerichtet.“ Die Absenkung des passiven Wahlalters ist Teil eines umfassenderen Vorhabens zur Weiterentwicklung des Kommunalrechts in Niedersachsen. Damit sollen demokratische Verfahren modernisiert und mehr Menschen für ein Engagement vor Ort gewonnen werden. „Gerade in den Kommunen wird Demokratie konkret erlebt“, betont Schneider. „Wenn wir junge Menschen ernsthaft beteiligen wollen, müssen wir ihnen auch den Zugang zu politischer Verantwortung ermöglichen.“ Schneider: Mehr Mitbestimmung, mehr Fairness, mehr Zukunft – Kommunalrecht wird modernisiert Pressemitteilung Nr. 19/660 27. Januar 2026 Mit einem am (heutigen) Dienstag eingebrachten, umfassenden Gesetzespaket stärkt der Landtag die kommunale Demokratie in Niedersachsen. Der kommunalpolitische Sprecher Julius Schneider begrüßt die Reform als wichtigen Schritt für mehr Beteiligung, Gerechtigkeit und Attraktivität des Ehrenamts. „Wir öffnen die Kommunalpolitik für mehr Menschen – besonders für junge Leute und für alle, die Familie, Pflege und Engagement miteinander vereinbaren müssen“, sagt Julius Schneider. Watermann, Schneider, Saade, Kauroff und Meyn: Für ein sicheres Land mit starken Kommunen Pressemitteilung Nr. 19/631 16. Dezember 2025 Der Landtag hat am (heutigen) Dienstag den Haushalt 2026 des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung beraten. „Mit diesem Zahlenwerk stärkt das Land vor allem die Städte und Gemeinden in Niedersachsen. Wir investieren unter anderem in die Kitas, die Infrastruktur, regionale Krankenhäuser und Lehrschwimmbecken“, sagte der Sprecher für Inneres, Sport und Digitales, Uli Watermann. Bereits im laufenden Jahr habe das Land den Kommunen 400 Millionen Euro aus dem Pakt für Kommunalinvestitionen ausgezahlt, 2026 kommen weitere 200 Millionen Euro hinzu, ergänzte der kommunalpolitische Sprecher der SPD, Julius Schneider. „Wir nutzen die Spielräume des Bundes und unserer vorausschauenden Haushaltspolitik, um Niedersachsen stärker und moderner zu machen“, so Schneider. Statement von Julius Schneider zur Einführung eines Sozialindexes im Schulsystem Pressemitteilung Nr. 19/279 15. Mai 2024 „Mit dem Sozialindex verbessern wir gezielt die Situation von Schulen in sozialen und wirtschaftlichen Brennpunkten. Bildungsressourcen werden so bedarfsgerecht und nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt. Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen können damit von einer angemessenen und bedarfsorientierten Förderung profitieren. Wichtig ist uns, dabei Fachleute und Interessengruppen in die Überprüfung und Bewertung des Sozialindex einzubeziehen, um dessen Wirksamkeit und Angemessenheit sicherzustellen.“ 1 / 2
Schneider: Verwaltung vor Einschüchterung und Einflussnahme schützen Pressemitteilung Nr. 19/851 11. September 2026 Die Angestellten und Beamten der öffentlichen Verwaltung sind eine tragende Säule unserer Demokratie. SPD und Grüne im niedersächsischen Landtag wollen ihre Arbeit daher besser schützen – auch vor Angriffen auf die Behördenstruktur. Einen entsprechenden Antrag haben die regierungstragenden Fraktionen am Freitag in den Landtag eingebracht. „Die Menschen in Niedersachsen müssen darauf vertrauen können, dass der Staat nach Recht und Gesetz handelt – unabhängig davon, wer gerade regiert. Wir wollen sichern, dass unsere Verwaltung unparteiisch, rechtsstaatlich und fest an Menschenwürde und Grundrechte gebunden handelt“, sagt der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Julius Schneider.
Statement von Julius Schneider zur Modernisierung des Kommunalrechts und Stärkung des Ehrenamts Pressemitteilung Nr. 19/844 9. September 2026 „Wir öffnen die Kommunalpolitik für mehr Menschen und stärken damit unsere Demokratie vor Ort. Dass künftig bereits 16-Jährige für kommunale Mandate kandidieren und Jugendbeteiligung aktiv einfordern können, gibt jungen Menschen eine echte Stimme und größere Verantwortung. Engagement darf jedoch kein Luxus sein. Deshalb sorgen wir dafür, dass auch Kosten für Kinderbetreuung und Pflege übernommen werden können und politische Verantwortung besser mit Familie und Beruf vereinbar wird. Mit mehr Geschlechtergerechtigkeit, einem stärkeren Schutz der Gleichstellungsbeauftragten und besseren Regeln für das Nachrücken machen wir die Kommunalpolitik moderner, gerechter und offener. So stärken wir das Ehrenamt und machen unsere Demokratie vor Ort fit für die Zukunft.“
Schneider: Kleine Förderung für Engagierte kommt groß raus – jetzt bewerben! Pressemitteilung Nr. 19/830 27. August 2026 Wer sich für das Gemeinwohl engagiert, kann mit einem einfachen Eintrag erneut auf unkomplizierte Unterstützung durch das Land Niedersachsen setzen: Am 1. September startet die Mikroförderung des Ministeriums für Inneres und Sport in eine zweite Runde. Darauf weist der ehrenamtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Julius Schneider, hin. „Ob Sportverein oder Dorfgemeinschaft, Kultur- oder Nachbarschaftsinitiative oder Jugendprojekt – ehrenamtlich Engagierte können sich mit ihrem Projekt wieder für eine Förderung zwischen 100 und 2500 Euro bewerben“, sagte der Abgeordnete.
Schneider: 4,7 Euro Bundesmilliarden für starke Kommunen Pressemitteilung Nr. 19/823 20. August 2026 Mit dem Niedersächsischen Kommunalinfrastrukturfördergesetz bringt das Land rund 4,7 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes auf den Weg zu den niedersächsischen Kommunen. Innenministerin Daniela Behrens hat den Gesetzentwurf am (heutigen) Donnerstag im Ausschuss für Inneres und Sport vorgestellt. Das Gesetz legt für die Kommunen feste Budgets fest und soll dafür sorgen, dass das Geld mit möglichst wenig Bürokratie vor Ort ankommt. „Unsere Kommunen wissen selbst am besten, wo sie investieren müssen. Deshalb geben wir ihnen mit diesem Gesetz nicht nur Planungssicherheit, sondern auch viel Freiheit bei der Frage, wofür sie das Geld einsetzen“, erklärt Julius Schneider, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Wir wollen, dass aus den Bundesmitteln möglichst schnell konkrete Projekte vor Ort werden – und nicht neue Aktenberge.“ Das Gesetz setzt deshalb auf feste Budgets statt auf einen Wettbewerb um einzelne Fördertöpfe. Der Verteilungsschlüssel berücksichtigt Einwohnerzahlen und die Schlüsselzuweisungen der vergangenen Jahre; auf Gemeindeebene kommt ein fester Sockelbetrag hinzu. Zugleich können die Kommunen die Mittel breit für ihre Infrastruktur einsetzen und selbst entscheiden, welche Investitionen vor Ort am dringendsten sind. Einen eigenen finanziellen Anteil müssen sie nicht aufbringen. Auch das Verfahren bleibt bewusst schlank. Die Kommunen beantragen die Mittel digital, und das Land beschränkt seine Prüfungen abgeschlossener Projekte grundsätzlich auf Stichproben. „Wir vertrauen den Kommunen und wollen ihnen das Investieren erleichtern“, so Schneider. „Damit stärken wir ihre Handlungsfähigkeit und sorgen dafür, dass die Bundesmilliarden dort wirken können, wo die Menschen sie im Alltag brauchen.“
Schneider: Kommunalwahlrecht modernisiert – mehr Transparenz, mehr Beteiligung, mehr Sicherheit Pressemitteilung Nr. 19/724 28. April 2026 Die SPD-Landtagsfraktion bringt am (heutigen) Dienstag gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen eine Reform des niedersächsischen Kommunalwahlrechts auf den Weg. Im Mittelpunkt steht der Schutz der Demokratie und die Stärkung der Wahlorganisation vor Ort. Künftig unterstützen klarere Regeln die Wahlausschüsse bei ihrer Arbeit. Sie erhalten mehr Zeit und bessere Informationsgrundlagen, um fundiert zu entscheiden – insbesondere bei der Prüfung von Kandidierenden für kommunale Spitzenämter.
Schneider: Künftig mehr Mitbestimmung für junge Menschen in den Kommunen Pressemitteilung Nr. 19/673 10. Februar 2026 Die regierungstragenden Fraktionen im Niedersächsischen Landtag wollen das Mindestalter für die Kandidatur bei Kommunalwahlen von 18 auf 16 Jahre senken. Ziel ist es, jungen Menschen früher den Zugang zu kommunalpolitischer Verantwortung zu ermöglichen und ihre demokratische Beteiligung zu stärken. Der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion; Julius Schneider; erklärt dazu: „Wer mit 16 wählen darf, soll auch die Möglichkeit bekommen, selbst für ein kommunales Mandat zu kandidieren. Damit machen wir Kommunalpolitik offener und stärken die Beteiligung junger Menschen.“ Die neue Altersgrenze wird noch nicht für die anstehende Kommunalwahl gelten, sondern greift erst bei künftigen Wahlen. Damit bleibt ausreichend Zeit für Information und Vorbereitung. „Im Wahlrecht braucht es Verlässlichkeit und klare Regeln“, so Schneider weiter. „Deshalb bleibt es bei der kommenden Kommunalwahl bei den bisherigen Altersgrenzen. Die Änderung ist bewusst auf zukünftige Wahlen ausgerichtet.“ Die Absenkung des passiven Wahlalters ist Teil eines umfassenderen Vorhabens zur Weiterentwicklung des Kommunalrechts in Niedersachsen. Damit sollen demokratische Verfahren modernisiert und mehr Menschen für ein Engagement vor Ort gewonnen werden. „Gerade in den Kommunen wird Demokratie konkret erlebt“, betont Schneider. „Wenn wir junge Menschen ernsthaft beteiligen wollen, müssen wir ihnen auch den Zugang zu politischer Verantwortung ermöglichen.“
Schneider: Mehr Mitbestimmung, mehr Fairness, mehr Zukunft – Kommunalrecht wird modernisiert Pressemitteilung Nr. 19/660 27. Januar 2026 Mit einem am (heutigen) Dienstag eingebrachten, umfassenden Gesetzespaket stärkt der Landtag die kommunale Demokratie in Niedersachsen. Der kommunalpolitische Sprecher Julius Schneider begrüßt die Reform als wichtigen Schritt für mehr Beteiligung, Gerechtigkeit und Attraktivität des Ehrenamts. „Wir öffnen die Kommunalpolitik für mehr Menschen – besonders für junge Leute und für alle, die Familie, Pflege und Engagement miteinander vereinbaren müssen“, sagt Julius Schneider.
Watermann, Schneider, Saade, Kauroff und Meyn: Für ein sicheres Land mit starken Kommunen Pressemitteilung Nr. 19/631 16. Dezember 2025 Der Landtag hat am (heutigen) Dienstag den Haushalt 2026 des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung beraten. „Mit diesem Zahlenwerk stärkt das Land vor allem die Städte und Gemeinden in Niedersachsen. Wir investieren unter anderem in die Kitas, die Infrastruktur, regionale Krankenhäuser und Lehrschwimmbecken“, sagte der Sprecher für Inneres, Sport und Digitales, Uli Watermann. Bereits im laufenden Jahr habe das Land den Kommunen 400 Millionen Euro aus dem Pakt für Kommunalinvestitionen ausgezahlt, 2026 kommen weitere 200 Millionen Euro hinzu, ergänzte der kommunalpolitische Sprecher der SPD, Julius Schneider. „Wir nutzen die Spielräume des Bundes und unserer vorausschauenden Haushaltspolitik, um Niedersachsen stärker und moderner zu machen“, so Schneider.
Statement von Julius Schneider zur Einführung eines Sozialindexes im Schulsystem Pressemitteilung Nr. 19/279 15. Mai 2024 „Mit dem Sozialindex verbessern wir gezielt die Situation von Schulen in sozialen und wirtschaftlichen Brennpunkten. Bildungsressourcen werden so bedarfsgerecht und nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt. Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen können damit von einer angemessenen und bedarfsorientierten Förderung profitieren. Wichtig ist uns, dabei Fachleute und Interessengruppen in die Überprüfung und Bewertung des Sozialindex einzubeziehen, um dessen Wirksamkeit und Angemessenheit sicherzustellen.“