Frank Henning

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Frank Henning

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Osnabrück-Ost 77
Zusätzliche Betreuung der Wahlkreise: Georgsmarienhütte 76, Osnabrück-West 78, Grafschaft Bentheim 79

Biografie

Porträt

Geboren am 27. Dezember 1966 in Osnabrück, verheiratet, zwei Töchter.

Ab August 1986 Ausbildung als Finanzanwärter beim Finanzamt Osnabrück-Stadt, mit Abschluss als Diplom-Finanzwirt im August 1989. Bis zur Wahl in den Niedersächsischen Landtag am 20.01.2013 Betriebsprüfer beim Finanzamt für Großbetriebsprüfung Osnabrück.

Mitglied der SPD seit 1986.

Mitglied des Niedersächsischen Landtages seit der 17. Wahlperiode (seit 19. Februar 2013).

Steckbrief

  • Finanzbeamter
  • Sprecher für Baupolitik
  • Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
  • Mitglied im Unterausschuss Tourismus

Kommunale Mandate und Funktionen

  • Mitglied des Rates der Stadt Osnabrück von 1996 bis 2001 und wieder seit 2006. Vorsitzender der SPD Stadtratsfraktion Osnabrück seit 2010

 

  • Verwaltungsratsmitglied der Sparkasse Osnabrück,
  • Ausichtsratsmitglied Klinikum Osnabrück GmbH,
  • Aufsichtsratsmitglied Osnabrücker Land GmbH,
  • Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke Osnabrück AG,
  • Aufsichtsratsmitglied der Flughafen Münster Osnabrück (FMO) GmbH und
  • Aufsichtsratsmitglied der Wirtschaftsförderung Osnabrück (WFO) GmbH

Pressemitteilungen

Pressemitteilung Nr. 19/702
20. März 2026
In einer Anhörung haben am (heutigen) Freitag verschiedene Verbände und Betroffene im Wirtschaftsausschuss des Niedersächsischen Landtags die Vorschläge von SPD und Grünen für ein faireres Erbbaurecht bewertet. Unter den Befragten waren unter anderem die Klosterkammer Niedersachsen, der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen, verschiedene Verbände und Vertreter von Erbbau-Initiativen. Beim Erbbaurecht haben Grundstück und Immobilie verschiedene Eigentümer. Der Grundstückseigentümer (meist Klosterkammer, Kommunen oder Kirchen) berechnet dem Hausbesitzer einen Zins für die Nutzung des Grundstücks. Solche Verträge haben in der Regel sehr lange Laufzeiten von bis zu 99 Jahren. Laufen diese dann aus, kann es bei der Neuberechnung des Zinses zu sprunghaften Erhöhungen kommen. Der SPD-Wohnbaupolitiker Frank Henning sieht den Antrag von SPD und Grünen in der Anhörung den Reformbedarf beim Erbbaurecht bestätigt. „Die Experten haben bestätigt, dass der sprunghafte Anstieg des Erbbauzinses viele Familien und Wohnungsunternehmen überfordern kann. Wir brauchen Planbarkeit, Transparenz und soziale Verlässlichkeit, wenn wir bezahlbaren Wohnraum in Niedersachsen schaffen und sichern wollen. Darum wollen wir bei Anschlussverträgen Preisexplosionen vermeiden und Härten abmildern. Wir setzen uns für einen fairen Ausgleich zwischen Erbbauberechtigten und Grundstückseigentümern ein.“ Henning kündigte eine Anhörung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD) des Landtags an. Diese habe die SPD-Fraktion beantragt, um das Thema Erbbaurecht juristisch einordnen und eventuelle rechtliche Bedenken zu dem Antrag bereits frühzeitig ausräumen zu können.
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Henning: Experten unterstreichen Handlungsdruck beim Erbbaurecht