Pressemitteilung Nr. 19/764 Zinke: Gericht bestätigt Einschätzung des Verfassungsschutzes zur AfD Niedersachsen Pressemitteilung Nr. 19/764 1. Juni 2026 Zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover, den Eilantrag der AfD Niedersachsen gegen ihre Einstufung als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung abzulehnen, erklärt der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Verfassungsschutz, Sebastian Zinke: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover ist ein deutliches Signal. Das Gericht bestätigt, dass der Niedersächsische Verfassungsschutz seine Einstufung der AfD Niedersachsen auf eine tragfähige Tatsachengrundlage stützt. Wer unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung angreift, muss damit rechnen, dass der Rechtsstaat genau hinschaut.“ Mit der heutigen Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht die Einschätzung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes bestätigt, dass für die AfD Niedersachsen hinreichende Tatsachen für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Damit kann die Einstufung als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung vorläufig bestehen bleiben. Zinke sagt dazu: „Jeder, der sich heute in der AfD engagiert, weiß, welche Vorwürfe gegen diese Partei im Raum stehen und dass das Verwaltungsgericht die zugrundeliegende Bewertung des Verfassungsschutzes im Eilverfahren bestätigt hat. Niemand kann mehr behaupten, von der Entwicklung dieser Partei überrascht worden zu sein.“ Das Gericht habe klar herausgearbeitet, dass zahlreiche Äußerungen und Positionen innerhalb des Landesverbandes grundlegenden Verfassungsprinzipien widersprechen. Insbesondere die Abwertung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Religion sowie die systematische Delegitimierung demokratischer Institutionen seien mit den Werten des Grundgesetzes nicht vereinbar. „Die AfD hat über Jahre das Narrativ gepflegt, sie sei Opfer politischer Verfolgung. Die heutige Entscheidung zeigt erneut, dass die Maßnahmen des Verfassungsschutzes auf einer rechtlichen Grundlage und einer umfangreichen Sammlung von Belegen beruhen. Über die Klage in der Hauptsache wird noch zu entscheiden sein. Das Gericht hat aber bereits jetzt deutlich gemacht, dass es die Einschätzung des Verfassungsschutzes im Eilverfahren für tragfähig hält“, so Zinke. Zugleich unterstreiche die Entscheidung die Bedeutung eines starken und rechtsstaatlich handelnden Verfassungsschutzes. „Unsere Sicherheitsbehörden beobachten politische Strömungen nicht wegen ihrer Meinung, sondern wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie die Grundwerte unserer Demokratie bekämpfen. Genau das hat das Gericht heute bestätigt“, sagt Zinke. Die Entscheidung im Eilverfahren ist noch nicht rechtskräftig. Sie stärkt jedoch bereits jetzt das Vertrauen in die sorgfältige und rechtsstaatliche Arbeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzes. Pressemitteilung von: Sebastian Zinke