Pressemitteilung Nr. 19/735 Willeke und Schroeder: Jagdgesetz bringt Erleichterungen und Klarheit beim Wolf Pressemitteilung Nr. 19/735 29. April 2026 Der Landtag hat am (heutigen) Mittwoch in einer Sitzung des Agrarausschuss die Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes auf den Weg gebracht. Damit soll auch der Weg für einen Managementplan für die Tierart Wolf frei gemacht werden. Die jagdpolitischen Sprecher von SPD und Bündnis 90/Die Grünen erläutern den vorliegenden Gesetzentwurf, der nun parlamentarisch beraten wird. Christoph Willeke, jagdpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Wir bauen Bürokratie ab, indem wir die Verpflichtung zur Hegeschau und die Abschusspläne für Rehwild abschaffen. Wir sorgen für mehr Tierschutz und nehmen Lebendfallen mit digitalen Meldern ins Gesetz auf. Wir stärken den Hochwasserschutz durch eine Ausweitung der Nutriabejagung. Darüber hinaus schaffen wir Rechtssicherheit bei der Wolfsjagd. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung den Weg für die schnelle Entnahme von Wölfen frei gemacht hat. Diese Regelungen müssen wir jetzt schnell in Landesrecht überführen. Wir erwarten nun von der Landesregierung eine zügige Entwicklung des Managementplans, der den Vollzug auf Landkreisebene ermöglicht. Zum Managementplan gehören dabei die schnelle Entnahme von Problemwölfen und ganzen Problemrudeln und auch das Populationsmanagement insgesamt.“ Christian Schroeder, jagdpolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion: „Der von der Landesregierung vorgelegt Gesetzentwurf steht für Waidgerechtigkeit, die Stärkung des Tierschutzes und Bürokratieabbau gleichermaßen. Ergänzt wird dieser Entwurf durch Regelungen zum Wolf. Denn Weidetierschutz kann langfristig nur mit einem Gleichklang aus Herdenschutz und Prävention sowie einer gezielten Entnahme von Schadwölfen funktionieren. Mit den vorgelegten Gesetzesänderungen liefern wir im Einklang mit dem Naturschutz die Grundlage dafür.“ Hintergrund: Nachdem vor einigen Monaten die EU den Schutzstatus des Wolfes gesenkt hat, hat der Bund Anfang April mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes diese Anpassungen nachvollzogen. Somit umfasst das Bundesjagdrecht nun auch den Wolf. SPD und Grüne begrüßen dies, denn nun kann auf Schadereignisse schnell, rechtssicher und unbürokratisch mit gezielten Entnahmen reagiert werden. Gleichzeitig macht die Aufnahme des Wolfes ins Bundesrecht Änderungen des Landesjagdgesetzes nötig. Pressemitteilung von: Christoph Willeke