Pressemitteilung Nr. 19/436 Willeke: Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes sorgt für effizientere Verfahren durch mehr Fachkompetenz Pressemitteilung Nr. 19/436 29. Januar 2025 Der Landtag hat am (heutigen) Mittwoch über eine Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes beraten. Mit der Gesetzesreform sollen naturschutzrechtliche Verfahren effizienter gestaltet und gleichzeitig die besonderen Anforderungen des Naturschutzrechts gerechter werden. Kernpunkt der Gesetzesänderung ist die Verlagerung der Zuständigkeit für Entschädigungsanträge gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz vom Innenministerium auf den Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der dem Umweltministerium zugeordnet ist. „Durch diese Neuregelung schaffen wir nicht nur Klarheit über die Zuständigkeiten, sondern sorgen auch für eine deutliche Beschleunigung der Verfahren. Das NLWKN kann als spezialisierte Behörde die naturschutzrechtlichen und fachlichen Aspekte der Anträge fundiert bewerten, was für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit sorgt,“ erklärt der Sprecher für Naturschutz, Christoph Willeke. Bisher waren die Verfahren oft langwierig und konfliktbeladen, insbesondere, wenn Entscheidungen der Enteignungsbehörde von naturschutzfachlicher Expertise abhingen. Ein konkretes Beispiel sind Entschädigungsansprüche von Landwirten für Fraßschäden durch nordische Gastvögel. In Niedersachsen nutzen diese Vögel etwa 125.000 Hektar EU-Vogelschutzflächen als Rast- und Nahrungsgebiete. Zwar wurden Programme wie das nordische Gastvogelprogramm und das Rastspitzenmodell eingeführt, doch einzelne Landwirte empfanden die Entschädigungen als unzureichend. „Hier zeigt sich, wie wichtig eine naturschutzfachlich fundierte Beurteilung ist – eine Aufgabe, die der NLWKN als Fachbehörde wesentlich besser leisten kann,“ betont Willeke. „Mit diesem Gesetz schaffen wir die Grundlage dafür, dass Landwirte fair und schnell entschädigt werden, während wir gleichzeitig den Naturschutz in Niedersachsen weiter stärken. Mit der Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes setzen wir einen wichtigen Schritt in Richtung einer effizienteren, fachlich fundierten und bürgerfreundlicheren Verwaltung“, so Willeke. Pressemitteilung von: Christoph Willeke