Pressemitteilung Nr. 19/295

Wiard Siebels, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, zum Rechtsgutachten der Staatskanzlei zur AT-Vergütung in der Landesverwaltung

Pressemitteilung Nr. 19/295

„Die von der Staatskanzlei heute veröffentlichten Ergebnisse ihres Gutachtens in Bezug auf die aufgeworfenen Punkte des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zeigen erneut, dass das Handeln der Staatskanzlei rechtmäßig war: Es ist nun endgültig durch die bisherigen Zeugenaussagen und den Gutachter klargestellt, dass sowohl die Rückwirkung des Gehalts als auch die vorherige Eingruppierung rechtmäßig waren.

Somit sind alle von der CDU aufgeworfenen Sachverhalte durch Rechtsgutachten widerlegt. Das von der CDU durch ihren Mitarbeiter (Beauftragter der CDU im PUA) erstellte Parteigutachten stellt also eine Mindermeinung dar. Dieser von der CDU inszenierte Gelehrtenstreit über Tiefen des Tarifrechts ist nur noch peinlich und vor allem nicht Aufgabe eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses.“