Pressemitteilung Nr. 18/338 Watermann: Wahlrechtsreform beendet verfassungswidrige Diskriminierung Pressemitteilung Nr. 18/338 14. März 2019 Die SPD-Landtagsfraktion hat in der heutigen Sitzung des Innenausschusses zusammen mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen den Weg zur Wahlrechtsreform freigemacht. Mit der angestrebten Gesetzesänderung wird ein inklusives Wahlrecht auf Kommunal- und Landesebene für alle geschaffen. Weiterhin wird mit der Änderung des Wahlgesetzes ein wichtiger Schritt zur vollen und wirksamen Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft geleistet. „Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes beenden wir in Niedersachsen den Wahlrechtsausschluss von Menschen, die durch eine Vollbetreuung unterstützt werden. Auf diese Weise ebnen wir den Weg, damit die bislang vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen bereits im Mai an den kommunalen Direktwahlen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie der Landrätinnen und Landräte teilnehmen können“, so der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Uli Watermann. Die Abstimmung über das Gesetz ist in der kommenden Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtags vorgesehen. „Mit der Wahlrechtsreform wird die verfassungswidrige Diskriminierung beendet. Wir hoffen, dass auch die Bundesregierung zeitnah eine Änderung des Wahlrechts auf Bundesebene vornehmen wird. Die Teilnahme am demokratischen Willensbildungsprozess darf nicht von den vermeintlichen Fähigkeiten eines Menschen abhängig gemacht werden. Stattdessen müssen Menschen mit Behinderung die Unterstützung erhalten, die sie für die Ausübung des Wahlrechts benötigen. Durch die angestrebte Veränderung wird Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, welcher einen Anspruch auf politische Teilhabe und aktive Partizipation aller Personen ermöglicht“, erklärt Uli Watermann. Pressemitteilung von: Uli Watermann