Pressemitteilung Nr. 19/80

Watermann: Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen – Gesetzliche Vorgaben für Personalvertretungen und Kommunen vereinfachen

Pressemitteilung Nr. 19/80

Die Personalvertretungen sind ein wichtiger Baustein für die funktionierende Arbeit der Landes- und Kommunalverwaltungen und sorgen institutionell für Mitbestimmung der Beschäftigten. Die Corona-Pandemie hat die alltägliche Arbeit in vielen Bereichen verändert, indem zahlreiche Tätigkeiten mithilfe von digitalen Anwendungen erledigt werden. Ein klassisches Beispiel hierfür sind Video- oder Telefonkonferenzen statt Besprechungen vor Ort.

Auch Personalvertretungen haben unter anderem digitale Sitzungen und Beschlussfassungen genutzt und dabei zuweilen festgestellt, dass die neuen Formate ihre Arbeit erleichtern. Um dies weiterhin zu ermöglichen, hat der Niedersächsische Landtag heute über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beraten.

„Der Gesetzentwurf passt wichtige Bereiche auf die alltägliche Arbeit an und ermöglicht es den Personalvertretungen weiterhin, digital zu tagen und Entscheidungen zu treffen. Damit wollen wir es den Beschäftigten erleichtern, sich in der Personalvertretung einzubringen, weil beispielsweise weniger Fahrtzeiten anfallen. Digitale Formate passen allerdings nicht zu allen Themen und Anlässen,“ so Uli Watermann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. „Sobald sich 25 Prozent der Mitglieder einer Personalvertretung gegen eine digitale Sitzung aussprechen, muss die Sitzung daher klassisch in Präsenz durchgeführt werden. Außerdem muss sichergestellt sein, dass der Datenschutz eingehalten wird. Gleichzeitig erleichtern wir das Umlaufverfahren für unstrittige Beschlüsse. So muss sich die Personalvertretung nur zusammenfinden, wenn Klärungs- oder Diskussionsbedarf besteht. Damit bringen wir die Digitalisierung in den Personalvertretungen auf die Höhe der Zeit.“

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