Pressemitteilung Nr. 18/310 Watermann: Massive finanzielle Belastungen für Bürgen von anerkannten Asylbewerbern abgewendet – Urteil bestätigt politische Einschätzung Pressemitteilung Nr. 18/310 14. Februar 2019 Am Donnerstag fand im Ausschuss für Inneres und Sport des Niedersächsischen Landtags eine Unterrichtung des Innenministeriums zum Thema Bürgschaften für Geflüchtete statt. „Das Innenministerium hat noch einmal detailliert Auskunft über die politische Einigung zwischen den Ländern Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen und dem Bund gegeben. Diese sieht die anteilige Übernahme der Kosten vor, die den Bürgen für anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber von den Jobcentern in Rechnung gestellt wurden“, erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Uli Watermann Am Montag hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zu dieser Frage geurteilt, dass die Verpflichtung der Bürgen mit der Anerkennung der Geflüchteten als Asylberechtigte endet. Geklagt hatte ein 80-jähriger Bürge, von dem das Jobcenter Uelzen mehr als 80.000 Euro gefordert hatte. Watermann: „Damit folgt das Gericht im Ergebnis unserer politischen Einschätzung, dass das Innenministerium alles Notwendige getan hat, um für die Bürgen in Niedersachsen Rechtssicherheit zu schaffen. Wir bleiben der Ansicht, dass das immense zivilgesellschaftliche Engagement bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten durch die existenzbedrohenden finanziellen Forderungen von staatlicher Seite bestraft worden wäre. Vor diesem Hintergrund danken wir unserem Innenminister Boris Pistorius, dass er diese Härten durch die vorliegende Einigung mit dem Bund und anderen Bundesländern abwenden konnte.“ Pressemitteilung von: Uli Watermann