Pressemitteilung Nr. 19/266

Tonne: Staatsgerichtshof hat dem Rassismus der AfD-Landtagsfraktion einen Riegel vorgeschoben

Pressemitteilung Nr. 19/266

Der Staatsgerichtshof in Bückeburg hat die Klage des AfD-Landtagsabgeordneten Stephan Bothe abgewiesen, nach der er verlangt hat, die Niedersächsische Landesregierung solle die Vornamen der Tatverdächtigen der Silvesternacht 2022/2023 veröffentlichen.

Grant Hendrik Tonne, SPD-Fraktionsvorsitzender, sagt hierzu: „Wir begrüßen die Entscheidung des Staatsgerichtshofs ausdrücklich. Die Taten der 19 deutschen Verdächtigen wurden aufgenommen, aber sowohl für die Strafverfolgung als auch für die politischen Handlungen des Niedersächsischen Landtags sind die Vornamen unerheblich. Das Ziel der AfD-Fraktion ist völlig klar: Sie wollen triefenden Rassismus salonfähig machen. Dem wurde jetzt ein Riegel vorgeschoben, das ist gut so!

Bei uns werden Straftaten verfolgt und sanktioniert, Aussehen oder Vornamen spielen dabei keine Rolle.“

In der Silvesternacht 2022/2023 kam es an mehreren Orten im Land zu inakzeptablen Angriffen auf Einsatzkräfte, die geahndet werden. Es wurden 19 Tatverdächtige mit deutschem Pass ermittelt.