Pressemitteilung Nr. 19/73

Tonne, Schulz-Hendel und Kura: Regierungsfraktionen setzen eigene Schwerpunkte im Nachtragshaushalt 2023 – Stärkung der Sicherheits- und Rettungskräfte sowie Bildungsgerechtigkeit in Niedersachsen

Pressemitteilung Nr. 19/73

In einer heutigen Sitzung haben sich die Spitzen der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen auf eigene Schwerpunkte im Nachtragshaushalt 2023 geeinigt. Mit Wirkung zum 1. Juli werden die Zulagen für Polizist:innen, Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamt:innen auf jeweils 180 Euro erhöht. Ab dem kommenden Schuljahr gilt in Niedersachsen zudem aufsteigend die komplette Schulgeldfreiheit – damit schließen die rot-grünen Regierungsfraktionen eine Gerechtigkeitslücke im Ausbildungssystem. Weitere Punkte der Einigung sind zusätzliche Stellen für pädagogische Fachkräfte in Schulen und der Ausbau des Angebots von kostenlosem Schulobst.

 

„Die Erhöhung der Zulagen für Polizistinnen, Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamten im Landesdienst würdigt die herausragende Arbeit, die sie jeden Tag für unsere Gesellschaft leisten. Mit 180 Euro pro Monat erhalten unsere Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen nun die höchste Zulage im Ländervergleich“, sagt Grant Hendrik Tonne, Vorsitzender der SPD-Fraktion. „Ich freue mich, dass wir über diese Forderung unserer Fraktion aus der Norderneyer Erklärung so schnell eine Einigung erzielen konnten – insbesondere auch über die Berücksichtigung der Justizvollzugsbeamtinnen und -beamten. Damit stellen wir den Gleichklang über die Berufsgruppen hinweg her und schaffen mehr Anerkennung für diese verantwortungsvollen Tätigkeiten. Gerade auch vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Übergriffen auf Sicherheits- und Rettungskräfte sowie zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität ist die Zulagenerhöhung ein wichtiger Schritt.“

Insgesamt werden im Nachtragshaushalt für die zweite Jahreshälfte rund 8 Millionen Euro für die Anpassung der Polizeizulage, Feuerwehrzulage und Justizvollzugszulage bereitgestellt.

 

„Mit der vollständigen Schulgeldfreiheit für alle Ausbildungsberufe setzen wir einen wichtigen Akzent und schließen zugleich eine Gerechtigkeitslücke im Ausbildungssystem“, freut sich Detlev Schulz-Hendel, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen. „Bislang mussten viele Schüler:innen monatlich bis zu 150 Euro zahlen, für ihre dreijährige Ausbildung kamen häufig Beträge von mehr als 5000 Euro zusammen. Diese Ungerechtigkeit beendet Rot-Grün. Damit verbinden wir auch die Hoffnung, dass die Ausbildung gerade in Berufen der Heilerziehungspflege und im pharmazeutisch-technischen Bereich deutlich attraktiver wird und wir mehr junge Menschen für diese wichtigen Berufszweige gewinnen. Für uns war es wichtig, nicht länger zu warten mit der Schulgeldfreiheit, weil der Fachkräftemangel insbesondere in der Heilerziehungspflege auch die Arbeit in den Einrichtungen der Lebenshilfe stark beeinträchtigt.“

Die Kosten für den Beginn der vollständigen Schulgeldfreiheit werden im Zweiten Nachtragshaushalt 2023 mit zusätzlichen Finanzmitteln von etwa 1,3 Millionen Euro veranschlagt.

 

„Wir bringen gemeinsam die Inklusion an Niedersachsens Schulen weiter voran. Einen bedeutenden Beitrag dazu leisten pädagogische Fachkräfte, die die Lehrkräfte im Schulalltag entlasten und für Schüler und Schülerinnen zusätzliche Förderangebote schaffen“, sagt SPD-Fraktionsvorsitzender Grant Hendrik Tonne. „Es ist ein großer Erfolg, dass wir nun Mittel für rund 100 neue Stellen für pädagogische Fachkräfte schaffen oder bisherige Teilzeitstellen zur Erfüllung des sonderpädagogischen Förderbedarfs aufstocken können.“

Rot-Grün stellt im zweiten Nachtragshaushalt zusätzlich rund 3,5 Millionen Euro bereit, um Kinder mit erhöhtem Förderbedarf durch pädagogische Fachkräfte zu unterstützen.

 

„Eine gesunde Ernährung der Kinder sollte in unserer Gesellschaft nicht am Geld scheitern. Deswegen weiten wir das Schulobstprogramm an Niedersachsens Schulen aus“, sagt Anne Kura, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen. „In den vergangenen Jahren wurde die Zahl der Tage gekürzt, an denen Schulen kostenloses Obst anbieten können. Das heben wir wieder an. Außerdem sollen künftig auch Schüler:innen der Klassen 5 und 6 an weiterführenden Schulen am Schulobstprogramm teilnehmen können. Außerdem federn wir die Preissteigerungen des vergangenen Jahres ab.“

Der Zweite Nachtragshaushalt sieht für die zusätzliche Förderung des Schulobstprogramms etwa 2,5 Millionen Euro vor.

 

Die beschlossenen Maßnahmen summieren sich auf rund 15 Millionen Euro für das laufende Jahr und sind Teil des Zweiten Nachtragshaushalts 2023. Er hat ein Gesamtvolumen von 776 Millionen Euro und soll im Mai-Plenum verabschiedet werden. Insbesondere für die Unterbringung sowie Versorgung ukrainischer Geflüchteter, die digitale Bildung, den Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie den Wohnungsbau sieht der Haushaltsentwurf zusätzliche Mittel vor. Ein Großteil fließt direkt in die kommunalen Haushalte.

Bereits im November 2022 hatte die rot-grüne Koalition nur drei Wochen nach Amtsantritt einen ersten Nachtragshaushalt in Höhe von 2,9 Milliarden Euro verabschiedet, der insbesondere ein 1-Milliarde-Euro-Sofortprogramm zur Bewältigung der Folgen des Ukrainekriegs umfasste. Mit dem nun vorliegenden zweiten Nachtragshaushalt stellt sich die Koalition kraftvoll den aktuellen Herausforderungen.