Pressemitteilung Nr. 19/828

Statement von Wiard Siebels zur Sitzung des 26. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 24. August 2026

Pressemitteilung Nr. 19/828

„Die CDU versucht, aus einem damaligen offenen Ermittlungsverfahren einen hinreichenden Tatverdacht gegen G. zu machen. Genau das haben die Zeugen aber gestern nicht bestätigt. Sie haben vielmehr geschildert, dass die Erkenntnislage damals keineswegs eindeutig war: Es gab einen Verdacht, aber zum damaligen Zeitpunkt lagen keine hinreichenden Beweise vor. Keiner der Beteiligten konnte zu diesem Zeitpunkt sicher sagen bzw. beweisen, dass G. tatsächlich hinter dem Informationsabfluss steckte.

Damit haben die Zeugen auch bestätigt, dass am 24. November 2022, dem Tag als das Justizministerium durch die ermittelnden Staatsanwälte unterrichtet wurde, die Schwelle für einen Abzug von G. von den von ihm zu betreuten Verfahren noch nicht erreicht war.

Die CDU kann dieselben Fragen noch so oft stellen: Aus einer damals uneindeutigen Erkenntnislage wird dadurch im Nachhinein kein eindeutiger Verdacht. Wer aufklären will, muss die Aussagen der Zeugen in ihrer Gesamtheit betrachten und darf sich nicht nur die Teile herausgreifen, die zur eigenen Erzählung passen.

Bemerkenswert war zudem die Aussage, dass ein früherer Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft nach medialer Bekanntgabe, dass es einen Untersuchungsausschuss geben könnte, Kontakt zu Zeugen aufgenommen haben soll. Dabei sei die Sorge geäußert worden, die Verantwortung für den Vorgang könne am Ende bei der Staatsanwaltschaft abgeladen werden.“