Pressemitteilung Nr. 18/1392

Statement des Parlamentarischen Geschäftsführers Wiard Siebels zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück

Pressemitteilung Nr. 18/1392

„Wir begrüßen es sehr, dass das Verwaltungsgericht Osnabrück mit seiner heutigen Entscheidung Klarheit geschaffen hat. Das Gericht urteilt, die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Osnabrück vom 9. September letzten Jahres zu den Durchsuchungen im Bundesjustizministerium und Bundesfinanzministerium sowie die im Spiegel veröffentliche Begründung seien unzutreffend und folglich rechtswidrig gewesen. Das Verwaltungsgericht bestätigt damit unsere Einschätzung, die wir bereits zu Beginn des Skandals vertreten haben.

Das heutige Urteil stellt klar, dass damit die Bewertung des Justizministeriums in der Ausschusssitzung am 22. September 2021, die Formulierung in der Pressemitteilung sei ‚nicht super geschickt, aber nicht falsch‘ gewesen, unzutreffend war.“