Pressemitteilung Nr. 19/170

Statement von Jan Schröder, Mitglied im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, zur kindgerechten Gestaltung von Strafverfahren

Pressemitteilung Nr. 19/170

„Mit unserem heute beschlossenen Antrag wollen wir Strafverfahren für beteiligte Kinder und Jugendliche weniger belastend gestalten. Über eine Bundesratsinitiative soll in der Strafprozessordnung die Hürde herabgesenkt werden, Zeugenaussagen von Kindern und Jugendlichen – insbesondere, wenn diese Opfer sind – statt in Präsenz auch per Video zuzulassen.

Bislang muss hierfür eine ‚dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für das Wohl des Zeugen‘ vorliegen, eine Unterscheidung zwischen Erwachsenen und jungen Menschen ist nicht vorgesehen. Es ist nach der jetzigen Regelung sogar einfacher, den Angeklagten für die Zeit der Zeugenbefragung aus dem Saal zu entfernen. Verhandlungen in Abwesenheit entsprechen aber eigentlich nicht dem Geist des Rechtsstaats, wodurch die Gefahr von Urteilsanfechtungen steigt.

Unser heutiger Beschluss stärkt also den Schutz von Kindern und die Rechtssicherheit von Strafprozessen.“

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