Pressemitteilung Nr. 19/343

Statement von Constantin Grosch zur Ausweitung der psychosozialen Prozessbegleitung auf Gewaltschutzverfahren bei häuslicher Gewalt

Pressemitteilung Nr. 19/343

„Opfer häuslicher Gewalt sind in Gerichtsprozessen oft erheblichen psychischen Belastungen ausgesetzt, zum Beispiel durch die Konfrontation mit den Tätern und die Befragung durch Gericht und Staatsanwaltschaft. Mit der psychosozialen Prozessbegleitung können Opfer von Gewalttaten in den Vorbereitungen sowie während des Gerichtsprozesses unterstützt und die Herausforderungen erleichtert werden.

Es ist daher an der Zeit, die psychosoziale Prozessbegleitung auf Gewaltschutzverfahren auszuweiten. Es soll ein Modellprojekt initiiert werden, um die Wirksamkeit der psychosozialen Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren zu überprüfen und zu entscheiden, ob diese Unterstützung auch auf andere Verfahren als den Strafprozess ausgeweitet werden sollte. Unser Ziel ist eine landesweite Implementierung, um Opfer von Gewalttaten bestmöglich während der Verfahren zu unterstützen.“

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