Pressemitteilung Nr. 18/050

Statement von Christoph Bratmann zur geplanten Änderung des Gesetzes über die „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“:

Pressemitteilung Nr. 18/050

„Der gemeinsame Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen begrenzt die Zahl der parlamentarischen Vertreter im Stiftungsrat der niedersächsischen Gedenkstätten auf vier. Damit stellt die angestrebte Regelung die Parität zwischen Regierungsvertreterinnen und -vertretern und den nun gewählten Parlamentariern sowie die Arbeitsfähigkeit des Gremiums sicher.

Dieser Schritt wurde nicht zuletzt auch auf dringenden Wunsch mehrerer Opferverbände unternommen, die eine Zusammenarbeit mit AfD-Vertretern im Stiftungsrat aus für uns absolut nachvollziehbaren Gründen ausgeschlossen und sogar einen Rückzug aus dem Gremium in Erwägung gezogen hatten.

Eine Partei, die Mitglieder in ihren Reihen duldet, die den Holocaust relativieren, verharmlosen oder sogar leugnen, darf auch aus unserer Sicht keine Vertreter in einen solchen Stiftungsrat entsenden. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen wir für eine schonungslose Aufarbeitung und eine historisch genaue Erinnerung an die Schrecken der Nazi-Diktatur und des Holocaust.

Im politischen Alltag stellen wir uns den inhaltlichen und argumentativen Auseinandersetzungen mit der AfD auf allen Ebenen – den Vertreterinnen und Vertretern der Opferverbände können und wollen wir eine solche Auseinandersetzung in Rahmen eines solchen Gremiums jedoch nicht zumuten. Statt sich nun angesichts der geplanten Gesetzesänderung in ihre bestens eingeübte Opferrolle zu begeben, sollte die AfD sich besser darum kümmern, die unerträglichen verbalen Ausfälle ihrer eigenen Parteimitglieder in den Griff zu bekommen.“

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