Pressemitteilung Nr. 19/384

Statement von Antonia Hillberg zur Einführung des E-Examens für juristische Staatsprüfungen

Pressemitteilung Nr. 19/384

„Die juristische Ausbildung ist – ebenso wie die juristische Praxis – nicht mehr nur durch analoges Arbeiten mit handschriftlichen Notizen und Büchern geprägt. Gerade auch mit der Einführung der E-Akte an unseren Gerichten wird die Digitalisierung in der juristischen Welt gelebt. Die Digitalisierung der Prüfungen bringt daher zahlreiche Vorteile mit sich: Die digitale Anfertigung der schriftlichen Arbeiten wirkt sich positiv auf die physische und psychische Gesundheit der Kandidatinnen und Kandidaten aus und erleichtert Prüferinnen und Prüfern die Korrektur. Zudem wird die Chancengleichheit durch das digitale Prüfungsformat gefördert, da die Anonymisierung der Klausuren noch besser gewährleistet werden kann.

Mit unserem heute beschlossenen Antrag treiben wir die Digitalisierung der juristischen Staatsprüfungen weiter voran und passen die Ausbildung zukünftiger Juristinnen und Juristen an die modernen Anforderungen der digitalen Arbeitswelt an. Gleichzeitig machen wir mit der Einführung des E-Examens in der zweiten juristischen Staatsprüfung den Ausbildungsstandort Niedersachsen attraktiv.“

Pressemitteilung von: