Pressemitteilung Nr. 18/1291

Statement des wirtschaftspolitischen Sprechers Christoph Bratmann zur Fristverlängerung für Soforthilfe-Rückzahlungen

Pressemitteilung Nr. 18/1291

„Die Entscheidung der NBank verschafft über 130.000 Betrieben, Selbstständigen und Schausteller:innen in Niedersachsen mehr finanzielle Luft. Wir begrüßen es sehr, dass die NBank auf unsere Forderung eingegangen ist und die Frist für die Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen um acht Monate verlängert.

Kein Unternehmen darf durch die Schutzmaßnahmen der Pandemiebekämpfung in eine existenzielle Notlage geraten, kein Arbeitsplatz darf wegen der allgemeinen Gesundheitslage gefährdet werden. Die Fristverlängerung ist eine konkrete Hilfe für die betroffenen Firmen, deren Situation nach wie vor sehr angespannt ist. Wir dürfen niemanden überfordern.“

Hintergrund:

Der Bund und das Land Niedersachsen hatten zu Beginn der Pandemie schnell und unbürokratisch Hilfsprogramme für Unternehmen aufgelegt, die wegen der Pandemie erhebliche Umsatzeinbußen verzeichneten. Allein in dieser ersten Phase wurden insgesamt etwa eine Milliarde Euro ausgezahlt, über 230.000 Anträge waren bis Ende Mai 2020 eingegangen. Als Frist für den Rückzahlungsbeginn war damals der 28. Februar 2021 vereinbart worden. Inzwischen hat die NBank mehr als sechs Milliarden Euro Hilfsgelder an Unternehmen ausgezahlt.

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