Pressemitteilung Nr. 19/261

Statement des tierschutzpolitischen Sprecher Jörn Domeier zum Urteil um einen Tiertransport nach Marokko

Pressemitteilung Nr. 19/261

„Auch wenn heute nicht festgestellt wurde, dass eine tierschutzwidrige Behandlung hinreichend wahrscheinlich ist, so endet für uns als SPD-Landtagsfraktion der Tierschutz nicht an unseren Landesgrenzen. Das heutige Urteil zur Abfertigung der Rindertransporte ist für uns ein wichtiger Hinweis, dass wir mehr für den Tierschutz machen müssen. Lange Transporte von Niedersachsen nach Marokko, Ägypten oder auch weit darüber hinaus sind nicht das, was wir unter aktivem Tierschutz verstehen.

Wir appellieren an die Bundesebene, das Tierschutzgesetz schnellstmöglich zu überarbeiten, denn die Möglichkeit der Regelung durch eine Rechtsverordnung des Bundes besteht, nur hat er davon bisher keinen Gebrauch gemacht.“

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat heute der Klage eines Rindertransportunternehmens stattgegeben, die sich gegen eine vom Landkreis Emsland verfügte Untersagung eines Rindertransportes nach Marokko richtete.

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