Pressemitteilung Nr. 18/822 Statement des stellvertretenden wirtschaftspolitischen Sprechers Frank Henning zu Sonntagsöffnungen in Corona-Zeiten Pressemitteilung Nr. 18/822 15. Juli 2020 „Die Corona-Krise hat die Situation des innerstädtischen Einzelhandels in unserem Land in vielen Fällen dramatisch verschlechtert. Zwar sah sich der Einzelhandel schon vor Corona großen Herausforderungen, wie der Konkurrenz durch den Onlinehandel konfrontiert – doch das Virus wirkte nochmals wie ein Beschleuniger und hat zu dramatischen Umsatzeinbußen geführt. Gleichzeitig entfallen aufgrund der Corona-Pandemie Anlässe, die Sonntagsöffnungen nach den gesetzlichen Vorgaben ermöglichen – wie zum Beispiel Märkte. Die SPD begrüßt deshalb Gespräche der Landesministerinnen und Landesminister zur Abstimmung zwischen Wirtschaft, Arbeitnehmervertretungen und den Kirchen. Gleichzeitig gilt für uns die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (17.05.2017, Az. 8 CN 1.16): Ladenöffnungen an einem Sonntag sind nur gerechtfertigt, wenn es einen hinreichenden Sachgrund, einen Anlass dazu gibt. Um für alle Beteiligten Rechts- und Planungssicherheit zu gewährleisten, muss deshalb Wirtschaftsminister Althusmann auf die Gewerkschaften zugehen, um eine Einigung zu erreichen. Gleichzeitig werben wir dafür, dass auch vor Ort in den Kommunen solche Gespräche geführt werden sollten, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten und einvernehmliche Regelungen zu finden. Gesetzliche Änderungen zu Lasten des Sonn- und Feiertagsschutzes wären nicht nur unnütz, sondern rechtlich kaum darstellbar und werden deshalb von uns auch nicht mitgetragen.“ Pressemitteilung von: Frank Henning