Pressemitteilung Nr. 18/801

Statement des Sprechers für Verbraucherschutz Philipp Raulfs zur Vermeidung von Kostenfallen bei Mobilfunkverträgen

Pressemitteilung Nr. 18/801

„Mobilfunkverträge haben in Deutschland meist eine Laufzeit von 24 Monaten, und verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Wir halten dies für verbraucherfeindlich, da Smartphone-Nutzer, oft auch Jugendliche, durch die unnötig lange Bindung in eine Kostenfalle geraten können. Eine Verbesserung im Sinne der Verbraucherfreundlichkeit wäre eine automatische Verlängerung um lediglich drei Monate, wenn der Nutzer den Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Fristende kündigt.

Wir begrüßen in diesem Sinne auch sehr die Initiative von Christine Lambrecht als Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, die mit ihrem Vorschlag des Gesetzes für faire Verbraucherverträge nicht nur die automatische Verlängerung, sondern auch die Mindestvertragslaufzeit sowie die Kündigungsfrist im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher kürzen will.

Zudem wollen wir als Land erreichen, dass Netzanbieter die vertraglich zugesicherte Maximalgeschwindigkeit erbringen. Einem Monitoringbericht der Bundesnetzagentur zufolge ist dies nur bei 1,6 Prozent der Mobilfunkverträge und bei 12 Prozent der Festnetzanschlüsse bisher der Fall.

Nach unserer Auffassung müssen Mobilfunkverträge daher verbraucherfreundlicher insbesondere im Hinblick auf Transparenz und Vertragsleistungen gestaltet werden. Mobilfunk- und Internetanbieter dürfen auf dem Rücken der Verbraucherinnen und Verbraucher aus versteckten Kosten kein Kapital ziehen.“

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