Pressemitteilung Nr. 18/736

Statement des Sprechers für Rechts- und Verfassungsfragen Ulf Prange zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Rechts der richterlichen Mitbestimmung und zur Stärkung der Neutralität der Justiz

Pressemitteilung Nr. 18/736

„Wir begrüßen, dass mit dem heute verabschiedeten Gesetzentwurf die Mitbestimmungsrechte von Richter- und Staatsanwaltsvertretungen gestärkt werden. Das Gesetz sieht eine Reihe von Neuregelungen vor – diese sind das Ergebnis einer umfassenden Evaluation. Ferner werden die bestehenden Regelungen an das Personalvertretungsrecht angepasst, soweit eine Übertragung auf Richterinnen und Richter möglich ist. Neben der Mitbestimmung regelt das Gesetz insbesondere die Flexibilisierung der Dienstzeit und die Neutralität der Justiz.

Mit der Einführung des Budgetrats trägt der Gesetzentwurf der fortschreitenden Budgetierung in der Justiz Rechnung. Die Einführung eines Interessenbekundungsverfahrens sorgt für mehr Transparenz im Vorfeld von Beförderungen. Zudem können Richterinnen und Richter mit der Einführung eines Freijahrs, des sogenannten Sabbaticals, bis zu einem Jahr vom Dienst freigestellt werden. Niedersachsen positioniert sich damit im Wettbewerb als moderner und attraktiver Arbeitgeber.

Nicht zuletzt wird mit dem Gesetzentwurf die Neutralität der niedersächsischen Justiz gestärkt. Richterinnen und Richtern ist das Tragen von religiösen, politischen oder weltanschaulichen Symbolen im Gerichtssaal künftig verboten. Die Neutralität der Justiz hat nicht ohne Grund Verfassungsrang. Die Überzeugungskraft richterlicher Entscheidungen und damit letztlich auch die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege beruhen ganz entscheidend auf dem gesellschaftlichen Vertrauen in die Justiz. Das Tragen von religiösen oder anderen Symbolen kann zu einem Akzeptanzverlust in der Öffentlichkeit führen. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Anfang dieses Jahres ist die Zulässigkeit der Regelung höchstrichterlich geklärt.“

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