Pressemitteilung Nr. 18/1446 Statement des Parlamentarischen Geschäftsführers Wiard Siebels zur heutigen Entscheidung des Staatsgerichtshofs Pressemitteilung Nr. 18/1446 14. September 2022 „Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs ist zu respektieren; wir werden in der ‚Aktuellen Stunde‘ im kommenden Plenarabschnitt – dem voraussichtlich letzten in dieser Periode – nun zusätzliche Redezeit auch für die fraktionslosen Abgeordneten vorsehen. Die Tagesordnung wird bereits zum September-Plenum in der kommenden Woche entsprechend angepasst. Um die Attraktivität der Aktuellen Stunde als parlamentarisches Instrument nicht zu verwässern und eine noch stärkere Überrepräsentanz von Einzelabgeordneten zu vermeiden, war bei diesem parlamentarischen Instrument in der Vergangenheit darauf verzichtet worden. Ein Änderungsbedarf bei den Beratungen über Gesetze und Anträge im Parlament ergibt sich aus dem Gerichtsurteil weiterhin nicht. Die genaue Ausgestaltung der künftigen Verteilung von Redezeiten wird der neue Landtag bei der ohnehin anstehenden Beschlussfassung einer Geschäftsordnung für die kommende Wahlperiode vornehmen. Dabei werden die Rechte von Abgeordneten und Fraktionen genauso berücksichtigt wie die Arbeitsfähigkeit des Parlaments.“ Pressemitteilung von: Wiard Siebels Parlamentarischer Geschäftsführer