Pressemitteilung Nr. 18/577 Statement des Parlamentarischen Geschäftsführers Wiard Siebels zur Einsetzung einer Saalordnung Pressemitteilung Nr. 18/577 17. Dezember 2019 „Seit seiner ersten Sitzung im Jahr 1947 kam der Niedersächsische Landtag ohne eine Saalordnung aus. Der Einzug der AfD und ihr Verhalten im Landtag machen es nun notwendig, eine Saalordnung auf den Weg zu bringen. Bisher wurden etwaige Unstimmigkeiten, Probleme und Bedarfe als Gentlewomen‘s-Agreement zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern und dem Präsidium geklärt. Anlass für den Erlass der Saalordnung sind die Filmaufzeichnungen der AfD im Plenarsaal. Obwohl der Landtag selbst qualitativ hochwertige Filmaufzeichnungen zum Eigengebrauch der Abgeordneten anfertigt und zur Verfügung stellt, beharrt die AfD auf eigenen Aufzeichnungen. Zunächst wurde dies begründet mit einer Eigennutzung durch AfD-Abgeordnete, später kam dann die entlarvende Meldung, man sammle dieses Filmmaterial, um zu zeigen, ‚was die Wähler nicht sehen sollen‘. Durch einen ‚Zusammenschnitt‘ will man offenbar nach bekannter Art der AfD andere Fraktionen diskreditieren. Wir lassen uns durch solche Methoden der Überwachung im Plenarsaal aber nicht einschüchtern. Mit ihrem Verhalten im Plenarsaal macht die AfD nicht nur ihre Geringschätzung gegenüber den anderen Parlamentsfraktionen deutlich, sondern zeigt auch ihre Missachtung gegenüber dem Hohen Haus. Wenn die AfD sich auf ganz normale parlamentarische Gepflogenheiten und einen vernünftigen Umgang miteinander nicht einlassen kann, dann macht dies eben den Erlass einer solchen Saalordnung notwendig. Dies ist sehr bedauerlich.“ Pressemitteilung von: Wiard Siebels Parlamentarischer Geschäftsführer