Pressemitteilung Nr. 18/344

Statement des Parlamentarischen Geschäftsführers Wiard Siebels zur Anmeldung der Aktuellen Stunde der AfD-Fraktion:

Pressemitteilung Nr. 18/344

„Mit der Anmeldung ihrer Aktuellen Stunde für das kommende Plenum zeigt die Fraktion der AfD deutlich fehlende Kenntnisse des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Titel ‚Filter, Sperren und Schranken im Internet? – Der Artikel 13 des Grundgesetzes und seine hässlichen Verwandten‘ versucht die AfD-Fraktion, als Trittbrettfahrer auf das medienwirksame Thema der Upload-Filter aufzuspringen.

Die Fraktion der AfD versucht, das große politische Engagement der jungen Generation für ihre Zwecke zu instrumentalisieren – dies wird jedoch keinen Erfolg zeigen. Die AfD beweist einmal mehr, dass sie keinen Bezug zu unserem Grundgesetz hat und das Interesse an der Thematik der Upload-Filter nur heuchelt.

Artikel 13 des Grundgesetzes umfasst das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung, Upload-Filter sind jedoch Teil der Richtlinie für das Urheberrecht auf europäischer Ebene. Wir als SPD-Landtagsfraktion sprechen uns deutlich für einen effektiven Urheberrechtsschutz aus und lehnen automatisierte Upload-Filter ab. Die damit verbundenen Gefahren für die Kunst- und Meinungsfreiheit durch sogenanntes ‚Overblocking‘ sind nicht hinnehmbar!“