Pressemitteilung Nr. 19/120

Statement des Parlamentarischen Geschäftsführers Wiard Siebels zur Anhörung im Wahlprüfungsausschuss

Pressemitteilung Nr. 19/120

„Die Anhörung der Beschwerdeführer hat keine neuen Erkenntnisse gebracht. Stattdessen wurden die Punkte vorgetragen, die bereits aus den Akten bekannt sind. Entsprechend ändert die heutige Ausschusssitzung nichts an unserer Einschätzung, dass sich aus den vorgebrachten Einsprüchen keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Landtagswahl 2022 ergeben.

Wichtig ist dabei die rechtliche Unterscheidung: Intrigen, Unprofessionalität und Grabenkämpfe innerhalb der AfD haben sich in den Anträgen, die gegen das Wahlverfahren der AfD sind, auch heute wieder deutlich gezeigt. Diese Feststellung spielt bei der rechtsstaatlichen Prüfung der Landtagswahl aber keine Rolle.

Ebenfalls wenig stichhaltig ist der Einspruch eines ehemaligen FDP-Abgeordneten. Fehlende Logik in der Argumentation wird von dem Beschwerdeführer mit Vermutungen gefüllt – das ist weder juristisch belastbar, noch inhaltlich überzeugend.“