Pressemitteilung Nr. 19/423 Statement des Parlamentarischen Geschäftsführers Wiard Siebels zum Urteil der Neuordnung der Wahlkreise: Pressemitteilung Nr. 19/423 16. Dezember 2024 „Für uns als SPD-Fraktion ist das Urteil des Staatsgerichtshofs, wie nach der mündlichen Verhandlung, erwartet ausgefallen: Zusätzlich zur 25 Prozent-Abweichungsregelung soll es nun eine weitere Begrenzung auf 15 Prozent bei den Wahlkreisen geben. Das akzeptieren wir in vollem Umfang. Dieser enger gesteckte Rahmen macht es für den Gesetzgeber nun schwieriger, historisch gewachsene Zusammenhänge, Grenzen von Gebietskörperschaften, landsmannschaftliche Zusammenhänge usw. zu berücksichtigen. Bei 32 von 87 Wahlkreisen löst das Urteil des Staatsgerichtshofes einen direkten Handlungsbedarf aus. Verschiebungen aus diesen Wahlkreisen lösen mindestens in den benachbarten Wahlkreisen ebenso Veränderungen aus. Weitere ‚Kettenreaktionen‘ sind ebenfalls zu erwarten. Letztlich bedeutet dies eine Betroffenheit fast aller Wahlkreise im ganzen Land. Wir gehen nun davon aus, dass es als ersten Schritt einen neuen Vorschlag der Landeswahlleitung zum Zuschnitt der Wahlkreise geben wird. Der derzeitige Vorschlag von Beginn dieses Jahrs basiert noch auf der Begrenzung von 25 Prozent. Da der Rahmen jetzt enger gesteckt ist, muss der Vorschlag überarbeitet werden. Diesen Vorschlag werden wir dann politisch entsprechend bewerten. Da für uns Kontinuität, historisch gewachsene Grenzen, Bezüge von Gemeinden zu den Mittelzentren, Verwaltungsgrenzen usw. eine große Rolle spielen, stellen die durch das Urteil nötigen Veränderungen uns als Gesetzgeber durchaus vor eine große Herausforderung.“ Pressemitteilung von: Wiard Siebels Parlamentarischer Geschäftsführer