Pressemitteilung Nr. 18/083 Statement des Parlamentarischen Geschäftsführers Wiard Siebels zu Minderheitenrechten in der 18. Wahlperiode: Pressemitteilung Nr. 18/083 11. April 2018 „Die Koalition aus SPD und CDU hat seit Beginn der Legislaturperiode deutlich gemacht, dass die parlamentarischen Minderheitenrechte angesichts der deutlichen Mehrheit der Regierungsfraktionen gestärkt werden sollen. Dieser Ankündigung haben wir bereits Taten folgen lassen: So wurden nahezu alle Ausschüsse im Niedersächsischen Landtag personell so weit aufgestockt, dass sämtliche Fraktionen mindestens ein reguläres, stimmberechtigtes Mitglied entsenden können. Auch in Bezug auf die Redezeiten während der Plenarsitzungen haben wir bereits Veränderungen vorgenommen, die die Oppositionsfraktionen begünstigen. Darüber hinaus werden wir die finanziellen Zuwendungen an alle Oppositionsparteien im Rahmen der Reform des Abgeordnetengesetzes deutlich erhöhen. Das Ansinnen der Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen, die Quoren für Untersuchungsausschüsse, Aktenvorlagen und Normenkontrollklagen abzusenken, können wir inhaltlich nachvollziehen – Wir halten jedoch eine Verfassungsänderung für das falsche Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Die Verfassung des Landes Niedersachsen sollte nicht zum Spielball von Wahlergebnissen werden. Wir bieten den Oppositionsfraktionen deshalb eine schriftlich fixierte, politische Übereinkunft an, die ihnen die Wahrnehmung ihrer Oppositionsaufgaben garantiert. Dies würde beispielsweise bedeuten, dass die Regierungsfraktionen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses unterstützen, sobald dies zwei Oppositionsfraktionen beantragen.“ Pressemitteilung von: Wiard Siebels Parlamentarischer Geschäftsführer