Pressemitteilung Nr. 18/1317

Statement des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Landtagsfraktion Wiard Siebels zur Aufhebung des Durchsuchungsbeschlusses im BMJV durch das Landgericht Osnabrück

Pressemitteilung Nr. 18/1317

„Wir begrüßen die Entscheidung des Landesgerichts Osnabrück, das mit seinem heutigen Urteil für Klarheit sorgt. Die vom Amtsgericht Osnabrück angeordnete Durchsuchung im Bundesjustizministerium am 9. September 2021 war unzulässig und nicht verhältnismäßig, da die Staatsanwaltschaft den regulären Weg über ein Amtshilfegesuch an das Bundesjustizministerium nicht eingehalten hat. Zudem sieht die Kammer keine Anhaltspunkte, dass eine Gefahr für die Vernichtung von Beweismittel bestanden hätte. Damit bestätigt das Gericht unsere Rechtsauffassung, wie wir sie bereits seit Anfang September vertreten haben.“