Pressemitteilung Nr. 18/319 Statement des innenpolitischen Sprechers Uli Watermann zum BVerfG-Urteil zu Wahlrechtsausschlüssen von Menschen mit Behinderungen: Pressemitteilung Nr. 18/319 21. Februar 2019 „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Unzulässigkeit von Wahlrechtsausschlüssen von Menschen mit Behinderungen bestätigt unsere Auffassung, dass das niedersächsische Wahlrecht geändert werden muss. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind wir der Überzeugung, dass Menschen mit Behinderung nicht vom demokratischen Willensbildungsprozess ausgeschlossen werden dürfen. Der Ausschluss einer gesellschaftlichen Minderheit von Wahlen ist ein fundamentaler Eingriff in die Bürgerrechte, der an dieser Stelle nicht länger zulässig ist. Wir hoffen, dass die Landeswahlleiterin angesichts des Urteils nun zügig handelt und zeitnah einen Vorschlag für eine entsprechende Wahlrechtsänderung macht.“ Pressemitteilung von: Uli Watermann