Pressemitteilung Nr. 18/737 Statement des baupolitischen Sprechers Stefan Klein zum Entwurf eines Niedersächsischen Wohnraumschutzgesetzes Pressemitteilung Nr. 18/737 12. Mai 2020 „Mit dem Wohnraumschutzgesetz wollen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten künftig sicherstellen, dass es in niedersächsischen Wohnungen keine Überbelegungen mehr gibt. Überbelegungen sind menschenunwürdig. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner, gleich welchen Alters, benötigt für sich eine Wohnfläche von mindestens 10 Quadratmetern. Dem Geschäftsmodell der Überbelegung muss Einhalt geboten werden. Dies leistet das Wohnraumschutzgesetz, indem es den Gemeinden künftig die Möglichkeit gibt, in solchen Fällen gegen den Eigentümer und Vermieter vorzugehen. Ebenso nimmt das Wohnraumschutzgesetz jene Vermieter in die Verantwortung, die sich nicht hinreichend um ihre Wohnung kümmern. Wer sein Eigentum verwahrlosen und damit auch seine Mieter im Stich lässt, kann aufgrund des neuen Gesetzes verpflichtet werden, bestimmte Mindeststandards wiederherzustellen. Hierzu gehören u. a. eine ausreichende natürliche Belüftung und Beleuchtung, eine funktionsfähige Feuerstätte, Heizungsanlage sowie Anschlüsse für die Energie- und Wasserversorgung. Neben der Durchsetzung solcher Anordnungen kann die Gemeinde die Wohnung auch für unbewohnbar erklären lassen. Keine Frage: Die übergroße Mehrzahl der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer nimmt ihre Vermieterpflichten sehr verantwortungsvoll wahr, und das ist gut so. Schwarze Schafe gibt es jedoch wie in allen gesellschaftlichen Gruppen auch hier. In den schlimmsten Fällen ging eine Verwahrlosung der Mietwohnung damit einher, dass den Mietern weiterhin Betriebskosten in Rechnung gestellt wurden. Solche aus den Medien bekannten Missstände müssen künftig unterbunden werden! Bislang können die Gefahrenabwehrbehörden den Mieterinnen und Mietern nur aufgrund des allgemeinen Ordnungsrechts helfen. Das setzt jedoch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung heraus, Gefahren für Leib und Leben etwa oder greifbare Gesetzesverstöße. Das Wohnraumschutzgesetz senkt die Eingriffsschwelle deutlich ab und gewährleistet künftig einen wirksameren Schutz der Mieterinnen und Mieter.“ Pressemitteilung von: Stefan Klein