Pressemitteilung Nr. 18/1017 Statement des arbeitsmarktpolitischen Sprechers Frank Henning zu den Hartz-IV-Reformplänen Pressemitteilung Nr. 18/1017 12. Januar 2021 „Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2019 geurteilt, dass Hartz-IV-Leistungskürzungen teilweise verfassungswidrig sind. Die nun auf Bundesebene angedachten Reformpläne sind ein wichtiger Vorstoß in die richtige Richtung. Durch die Corona-Pandemie sind viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unverschuldet in die Arbeitslosigkeit geraten. Wir unterstützen ausdrücklich den Vorstoß, den eingeführten Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende zu verstetigen. Eine Reform kommt keineswegs einem bedingungslosen Grundeinkommen durch die Hintertür gleich, sondern wäre ein Meilenstein und der sinnvolle Weg zu einem sozialen Bürgergeld. Es geht um den Grundsatz, Menschen aus der vorurteilsbehafteten Hartz-IV-Schublade zu holen und einen Sozialstaat zu schaffen, der einerseits Sicherheit bietet, auf Augenhöhe agiert und Vertrauen schafft. Dass aus der neoliberalen Ecke nun pauschale Ablehnungsgebaren kommen, überrascht zwar wenig, hilft aber den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes keinen Zentimeter weiter. Der Schutz von Vermögen sowie der Wohnsituation und die Förderung von Weiterbildung und Berufsabschlüssen sind richtige Ansätze. Es ist an der Zeit, die Härte der Agenda-2010-Politik hinter uns zu lassen und die bisherige Sanktionspraxis zu überwinden!“ Pressemitteilung von: Frank Henning