Pressemitteilung Nr. 18/207

Statement des Abgeordneten Philipp Raulfs zur Kultushoheit der Länder:

Pressemitteilung Nr. 18/207

„Die SPD hat in den letzten Jahren sowohl im Bund als auch in den Ländern für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich gekämpft. Angesichts der großen finanziellen Herausforderungen der nächsten Jahre verstehen wir Bildung als finanzielle Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Länder. Dabei gilt für uns der Grundsatz des kooperativen Bildungsföderalismus.

Die Kultushoheit war und ist durch diese Formen der Kooperation trotzdem nicht in Gefahr. Die Finanzierung des Bundes fördert die Projekte der Länder nur durch gezielte Unterstützung.

Der Digitalpakt und das Programm für die Ganztagsschulen sind gute Beispiele, wie der Bund bei der Finanzierung wichtiger bildungspolitischer Projekte helfen kann. Auch bei der Digitalisierung unserer Schulen ist es wichtig, dass Bund und Länder gemeinsam Geld in die Hand nehmen, um die Schulen so schnell wie möglich fit für die Zukunft zu machen.“

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