Pressemitteilung Nr. 18/283 Statement des Abgeordneten Frank Henning zur Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes: Pressemitteilung Nr. 18/283 22. Januar 2019 „Mit der im Kabinett der SPD-geführten Landesregierung beschlossenen Novelle des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau bei der Auftragsvergabe. Insbesondere Vereine und Zuwendungsempfängern von EU-Fördermitteln aus dem sogenannten LEADER-Programm sollen in Zukunft vom Gesetz ausgenommen werden, sofern bestimmte Wertgrenzen eingehalten werden. Diese Regelung entlastet ehrenamtlich tätige Vereine von Bürokratie und komplizierten Regelungen des Gesetzes. Eine weitere Maßnahme zum Abbau von Bürokratie speziell in den Kommunen ist die Anhebung des Eingangsschwellenwertes von 10.000 auf 25.000 Euro. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten war es uns über diese Maßnahmen hinaus immer ein Anliegen, die Einhaltung der Tarifverträge im Baugewerbe zur Voraussetzung von Vergaben der öffentlichen Hand zu machen. Neben der Problematik, dass zu diesem Thema unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen, wird die Umsetzung dieses Anliegens derzeit dadurch verhindert, dass die entsprechende EU-Entsenderichtlinie erst Mitte des Jahres 2020 in Kraft tritt. Wir werden uns dennoch weiterhin dafür einsetzen, dass eine entsprechende Regelung in einer weiteren Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes verankert werden kann.“ Pressemitteilung von: Frank Henning